Politik | 09.02.2022

CDU Fraktion Erpel

Anpassung Hebesatz Grundsteuer B

Erpel. Bei der anstehenden Ortsgemeinderats-Sitzung steht der Punkt „Anpassung Hebesatz Grundsteuer B“ auf der Tagesordnung.

Ausgelöst wurde dieser Beratungspunkt durch ein Schreiben der Kreisverwaltung Neuwied vom 14. Dezember 2021.

Bekanntlicherweise hat die Ortsgemeinde Erpel keinen ausgeglichenen Haushalt und unterliegt damit der Kontrolle durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Diese fordert nun von der OG, dass 19.000,00 EUR pro Jahr eingespart oder zusätzlich eingenommen werden müssen.

Diesen Betrag über kostenpflichtige Parkplätze im Ort einzunehmen, wie von der DvOE angeregt, sieht die CDU-Fraktion als nicht machbar an. Außerdem würde dadurch die angespannte Parksituation weiter verschärft werden.

Realistisch gesehen kann der geforderte Betrag nur über eine Erhöhung der Grundsteuer erreicht werden. Dies würde bedeuten, dass der zuletzt im Jahr 2013 angepasste Hebesatz von 395 auf 420 z.H. erhöht werden muss. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,33 %.

Die Grundsteuerbeträge in Erpel liegen zur Zeit überwiegend zwischen 250 EUR und 400 EUR pro Jahr.

Die CDU Fraktion hat folgendes Rechenbeispiel aufgestellt, um die Folgen einer Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 420 zu verdeutlichen. Ausgegangen wird hierbei von einem aktuell zu zahlenden Grundsteuerbetrag in Höhe von 500 EUR:

bisherige Grundsteuer EUR 500,00.

500*1,0633=neue Grundsteuer EUR 531,65.

Dies entspricht einer Erhöhung pro Jahr EUR 31,65 und einer Erhöhung pro Monat EUR 2,64.

Vor dem Hintergrund, dass die OG Erpel Druck durch die Kreisverwaltung bekommt, hält die CDU-Fraktion diese Erhöhung für vertretbar.

Denn sollte diese nicht erfolgen, kann die Kreisverwaltung der Gemeinde erneut vorwerfen, dass sie ihre Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushalts nicht ausnutzt und „weiterhin ihrer vertraglichen Verpflichtung aus dem [kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz] nicht nachkommen kann“.

Dies wird „als Rechtsverstoß gem. § 121 GemO beanstandet.“

Für die Ortsgemeinde kann das gravierende Folgen haben. Die Kreisverwaltung kann die Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock um den oben genannten Betrag von 19.000,00 EUR kürzen. Die CDU Erpel ist sich, besonders nach der Eindrücklichkeit des Schreibens, sicher, dass dies dann auch so umgesetzt wird. Außerdem wären beispielsweise die Förderbeträge für den Kita-Ausbau gefährdet.

Für diese Gefahren möchte die CDU keine Verantwortung übernehmen und wird daher für diese verhältnismäßig geringe Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B stimmen.

Fraktionsvorsitzer Werner Henneker hatte sich zuvor bereits schriftlich an die weiteren im Rat vertretenen Fraktionen gewandt und eindringlich dazu geraten, einer Erhöhung zuzustimmen um Schäden für die Gemeinde abzuwehren. Die Folgen einer Nichterhöhung könnten für alle Erpeler Bürgerinnen und Bürger schmerzhaft werden. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik macht diese Erhöhung notwendig.

Pressemitteilung

CDU Erpel

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Kommentare
14.02.202206:34 Uhr
Claus Schulte

Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik vermeidet besser Kreditaufnahmen für z.B. Straßenbau zur Ley, bloß weil dieser bezuschußt wird. Knapp 400.000 € sind über Kredite der Erpeler Gemeinde finanziert. Das hätte für 20 Jahre Grundsteuererhöhung gereicht (sagte mir ein Milchmädchen/Milchjunge).
Das mag wieder populistisch, unsozial und unseriös klingen, aber „der schwarze Peter/die schwarze Petra“ liegt bei der CDU !
Der Hebesatz der GrundsteuerB liegt durchschnittlich in RLP, nach Daten vom Statistischen Landesamt RLP, bei ca. 388%. Erpel ist eine über 2300 Gemeinden und liegt mit aktuell 395 % die geforderte Erhöhung von ca. 7% darüber - seit fast 10 Jahren.
Ich bin in Zeiten von massiven Steigerungen der Lebenshaltungskosten (Strom, Gas, Lebensmittel) , gegen die Forderung der CDU und der Kommunalaufsicht die GrundsteuerB, die komplett auch auf die MieterInnen durchgereicht werden kann und wird, zu erhöhen.
Wer von der CDU Fraktion will, kann der Gemeinde ja etwas Geld spenden

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