Politik | 15.02.2017

Interessengemeinschaft der Anlieger brachte ungewöhnliche Lösung ins Spiel

Anstatt einer Brücke soll nur noch eine Furt über den Godesberger Bach führen

Anwohner der Straße „Im Bruch“ in Villip plädieren für unkonventionelle Lösung zur Behebung der Hochwasserproblematik – Gemeinde soll die Idee mit den zuständigen Behörden abklären -

Villip. Gibt es anstatt einer Brücke in der Villiper Straße „Im Bruch“ bald nur noch eine Furt? Diese Frage muss der Wachtberger Erste Beigeordnete Jörg Ostermann möglichst bald mit den zuständigen Behörden abklären, das gab ihm der Ausschuss für Infrastruktur und Bau einstimmig in seiner jüngsten Sitzung auf. Erst wenn diese Frage geklärt ist, will man entscheiden, wie es dort weitergeht. Dabei sind es die Anwohner selbst, die die Furtlösung favorisieren.

Die Brücke wurde als Ursache der Schäden gesehen

Die Anleger hatten im vergangenen Juni erhebliche materielle Schäden erlitten. Grund war das bekannte Starkregenereignis, das ein 100-jähriges Hochwasser auch in diesem Bereich bei Weitem übertraf. Eine mehr als 40 Unterstützer zählende Interessengemeinschaft der Anlieger sieht allerdings als Ursache der entstandenen Schäden das dort befindliche Brückenbauwerk der Gemeinde, dessen Durchlass nach ihrer Ansicht zu gering sei. Daher beantragten sie, den Straßenbelag abzutragen, die Bruchsteinmauer zu beseitigen und stattdessen ein Schiebe- oder Kippgeländer zu montieren. Dadurch soll ein Aufstauen des Wassers vor der Brücke vermieden werden, was in der Vergangenheit für die Schäden an den Gebäuden verantwortlich gewesen sei. Die Gesamtkosten hierfür betragen etwa 65.000 Euro, hatte die Gemeindeverwaltung ermittelt. Außerdem wünschten die Anlieger, dass diese Maßnahme vorgezogen werde, denn eigentlich steht die Brücke in Villip nur auf Platz fünf der Prioritätenliste, frühestens 2018 soll mit deren Planung begonnen werden.

Dieses Ansinnen hatte die Gemeindeverwaltung eigentlich zurückweisen wollen und hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, auf diese Maßnahmen zu verzichten. „Der Beschlussvorschlag fiel uns nicht leicht, aber eine Furt ist in der heutigen Zeit einfach nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Ostermann. Die Erfahrungen der Starkregenereignisse der vergangenen Jahre zeigten zwar einerseits, dass zu gering dimensionierte Durchlässe den Abfluss von extremen Wassermassen erheblich behinderten. Andererseits sei auch klar geworden, dass die Gewässer selbst diese ungeheuren Wassermengen ohnehin nicht fassen konnten, was zu Überflutungen angrenzender Grundstücke geführt habe. Auch in diesem Bereich sei der zu kleine Gewässerquerschnitt der Hauptgrund für die Überschwemmungen des Godesberger Baches, das belegten die von der Gemeinde beauftragten hydraulischen Berechnungen am bestehenden Brückenbauwerk.

Neue Brücke und besseres Gewässerbett geplant

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Interessengemeinschaft verhinderten seiner Meinung nach nicht, dass es zu Schäden an privatem Hab und Gut komme. Vielmehr sei im Rahmen der Neubauplanung sowohl die Konzeption eines leistungsfähigen Brückenbauwerkes wie auch die Modellierung eines verbesserten Gewässerbettes ausschlaggebend für eine Verbesserung der Hochwasserproblematik. Aus fachlicher Sicht müssten demnach die Planungen für einen Neubau des Brückenbauwerkes „Im Bruch“ den noch festzulegenden Bemessungsabfluss schadlos abführen können und sich optimal in den Gewässerverlauf einpassen. Und zum Vorziehen der Planung habe die Gemeindeverwaltung derzeit angesichts zahlreicher anderer „Baustellen“ schlicht und einfach keine Kapazität mehr übrig.

Doch der Ausschuss sah das etwas anders. „Warum sollten wir eine teure Brücke bauen, wenn es eine billige Furt auch tut“, fragte etwa Mira Schwarzenberger (Unser Wachtberg). Auch Volker Gütten (CDU) war der Ansicht: „Wenn die Anwohner schon eine Furt vorschlagen, dann sollte man diese Idee zumindest mit den zuständigen Fachbehörden erörtern. Selbst wenn dort die einzige Furt in ganz Nordrhein-Westfalen entstünde, wäre mir das auch egal.“ Letztlich stimmten alle seinem Vorschlag zu, die Idee zunächst mit den zuständigen Behörden zu besprechen und bei der nächsten Sitzung das Ergebnis vorzutragen. Wenn die das ohnehin ablehnten, könne man die Idee zu den Akten legen. Wenn die Fachbehörden allerdings kein Problem damit hätten, dann der Ausschuss erst recht nicht, insbesondere aus Kostengründen.

JOST

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