Politik | 30.07.2018, 16:39 Uhr

FWG im Kreis Ahrweiler

Antwort zu der Anfrage wegen Vergünstigungen bei Abfallgebühren

Kreis AW. Die FWG – Fraktion hatte bereits am 14. Juni 2017 einen Antrag gestellt, Familien mit Kleinkindern und Personen, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, zusätzliches Behältervolumen bei der Restabfalltonne kostenfrei bzw. kostengünstiger zur Verfügung zu stellen. Leider wurde der Antrag wegen den geltenden Vorschriften in Rheinland-Pfalz, in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, abgelehnt.

Grundlage für die Ablehnung war ein Gutachten sowie Aussagen des zuständigen Ministeriums. Da in anderen Bundesländern (Hessen, Bayern), entgegen den Festsetzungen im KAG, diese Ausnahmen zugelassen werden, hatte die FWG-Fraktion erneut eine Anfrage an das Innenministerium gestellt.

In der Antwort weißt man nunmehr darauf hin, dass nach eigener Rechtsauffassung dies nicht für zulässig gehalten wird. Allerdings liegt die endgültige Entscheidung zu unserem Antrag bei der Kreisverwaltung, die bei ihrer Entscheidung nicht an die vom Ministerium geäußerte Rechtsauffassung gebunden ist. Im Rahmen der, von der Kreis–FWG unterstützten Überprüfungen der Gesamtsituation in 2019 wird die FWG daher erneut ihr Anliegen in die Diskussion einbringen.

Die FWG sieht in diesem Zusammenhang neben der Pflegetonne, auch die Bereiche Gastronomie, Mietwohnungen, Gewerbe und die Abfuhr aus schlecht erschlossenen Orts-/Stadtgebieten auf dem Prüfstand.

Pressemitteilung

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