Anfrage des SPD Ortsvereins Ehrenbreitstein
Antworten zu den Pollern
Ehrenbreitstein. Da z.B. der Poller auf der Bergstraße im Sommer über einen längeren Zeitraum defekt war und viele Bürger sich beschwerten, darüber hinaus die Instandsetzung sich unverständlicherweise sehr lange hinauszog, hat SPD-Ratsmitglied Marion Mühlbauer bei der Stadtverwaltung nachgefragt und auch Antworten erhalten.
1: Wer ist für die Störungsbeseitigung der elektrischen Poller im Stadtgebiet zuständig?
Die Planung, der Bau und der Betrieb der elektrischen Poller in Koblenz sind beim Tiefbauamt angesiedelt. Von dort werden im Störungs- oder Reparaturfall die Herstellerfirmen beauftragt.
2: Wer ist an Wochenenden und Feiertagen in Störungsfällen zu erreichen und gibt es einen Bereitschaftsdienst?
Außerhalb der regulären Dienstzeiten übernimmt die Feuerwehr Koblenz notwendige Erstsicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr, wie beispielsweise die Absicherung bei Unfallschäden. Wenn eine Störung an einer Poller Anlage anliegt, bei der sich der Poller komplett abgesenkt hat, gilt die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung. Ein Bereitschaftsdient z.B. von Seiten der Herstellerfirmen ist nicht eingerichtet.
3: Sind inzwischen ein oder mehrere Mitarbeiter der Verwaltung für die Störungsbeseitigung/Reparatur geschult?
Kleinere technische Fehler werden durch die Mitarbeiter des Tiefbauamts behoben. Bei komplexeren Störungen wird die Anlage außer Betrieb genommen und die Herstellerfirma mit der Reparatur beauftragt. Da diese Firmen bundesweit tätig sind und eine Vielzahl von Poller Anlagen betreuen, sind die Reparaturzeiten entsprechend lang.
4: Wie viele Poller werden derzeit im Stadtgebiet betrieben?
Im Stadtgebiet Koblenz sind derzeit 16 Poller im Einsatz. Weitere fünf Standorte sollen bis Ende dieses Jahres gebaut werden.
5: Sind die Ausschreibungen so angepasst, dass bei Garantieleistungen kurzfristig reagiert werden kann?
Für die fünf neuen Poller Anlagen ist eine Reaktionszeit bei technischen Störungen von maximal drei Tagen ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit von der jeweiligen Herstellerfirma Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um eine Reparatur durchführen zu können. Reparatur oder Störungsbeseitigungen können aufgrund von Lieferzeiten und Verfügbarkeit länger andauern. Für die bestehenden Poller Anlagen gibt es keine Vereinbarung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt vier Jahre.
Warum es keinen Wartungsvertrag mit entsprechende Vorgaben der Schadensbehebung oder geschulte Mitarbeiter bei zukünftig über 21 Polleranlagen bei der Verwaltung gibt, ist mehr als unverständlich. Es scheint seltsamerweise billiger zu sein, Firmen außerhalb der Gewährleistung, mit weiten Anfahrt- und Monteur- Kosten zu beauftragen.
Pressemitteilung des
SPD Ortsvereins Ehrenbreitstein
