Aufenthaltstitel weiter gültig
Kreis Ahrweiler. Die Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge, die gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Am 05.12.2023 trat die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft, die diese Regelung festlegt. Gemäß dieser Verordnung sind die Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nicht verpflichtet, die Ausländerbehörde zu kontaktieren oder ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Befristete Aufenthaltserlaubnisse, die noch bis zum 01.02.2024 gültig sind, bleiben ohne individuelle Verlängerung bis einschließlich 04.03.2025 in Kraft, einschließlich aller Auflagen und Nebenbestimmungen. Diese Aufenthaltserlaubnisse wurden gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländerinnen und Ausländer vergeben, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Die betroffenen Personen müssen keine Maßnahmen zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde ergreifen.
BA
