Rat Waldorf tagte: Forstwirtschaftsplan 2021 beschlossen
Auftrag für Baumpflegearbeiten in der Ortslage vergeben
Waldorf. Der Gemeinderat Waldorf traf sich zur letzten Ratssitzung im Jahr 2020 unter Einhaltung der Corona Abstands- und Hygieneregelungen und in der gebotenen Kürze in der Vinxtbachhalle.
Auf der Tagesordnung stand zunächst der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021. Dieser war in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Forsten der Ortsgemeinde Waldorf am 3. Dezember vorberaten worden. Im Jahr 2021 weist der Forstwirtschaftsplan einen Überschuss in Höhe von 617 Euro aus. Der Forstwirtschaftsplan 2020 wurde mit einem Fehlbetrag von 1.624 Euro verabschiedet. Das Betriebsergebnis erhöht sich um 2.241 Euro. Die Einnahmen durch den Holzverkauf verringern sich von 8.736 Euro in 2020 (IST Stand; Stand 19.11.2020 = 10.344,39 Euro) auf 7.381 Euro in 2021 um 1.355 Euro. Der höhere IST-Stand resultiert aus der Verbuchung von Beträgen in 2020, die dem Jahr 2019 zuzurechnen sind.
Bei zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2021 gemäß der Beratung im Fachausschuss und übernimmt diesen in der vorliegenden Fassung in den Haushaltsplan für das Jahr 2021.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auftragsvergabe für Baumpflegearbeiten in der Ortsgemeinde Waldorf. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Forsten der Ortsgemeinde vorberaten. Am 3. Juli 2020 sind die Bäume in der Ortsgemeinde Waldorf von Forstassessor Udo Einig nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien im Zuge der Folge-Regelkontrollen begutachtet worden. Die Begutachtung hat ergeben, dass an 79 Bäumen Maßnahmen durchzuführen sind. Hierbei handelt es sich vor allem um Lichtraumprofilschnitte sowie Totholzentfernungen. Zur Durchführung aller empfohlenen Maßnahmen wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Angebote eingeholt. Von drei Anbietern war das Angebot der Firma Kletter Support GmbH, Lantershofen, das kostengünstigste. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Kletter Support GmbH zum Angebotspreis von 2.736 Euro netto (3.173,76 Euro brutto).
Einmal jährlich ist der Gemeinderat gemäß § 21 GemHVO über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Fachbereichsleiterin Laura Walbröl nahm dies zum Stichtag 25.11.2020 vor. Wichtigstes Produkt bleibt auch in diesem Jahr bei einem Haushaltsvolumen von 889.460 Euro (Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß der Haushaltssatzung) das Produkt 6111 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen).
Bedingt durch die Corona-Pandemie ergeben sich nach der Steuerschätzung November 2020 jeweils Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer in Höhe von 42.000 Euro und beim Familienleistungsausgleich in Höhe von 4.000 Euro, während er Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Plus von 100 Euro verzeichnet.
Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer spielt bei der Ortsgemeinde Waldorf auch die Gewerbesteuer eine erhebliche Rolle. Diese liegt nach jetzigem Stand mit 152.000 Euro um 87.000 Euro über dem Haushaltsansatz von 65.000 Euro. Entsprechend würde sich die Gewerbesteuerumlage um 8.000 Euro auf 14.000 Euro erhöhen. Dies bedeutet Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen von rund 79.000 Euro. Aufgrund dieser Entwicklung wird die Ortsgemeinde Waldorf keine „Gewerbesteuerkompensationszahlungen“ erhalten, die der Bund und das Land zur finanziellen Entlastungen der Gemeinden aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossen haben.
Die weiteren Produkte des Haushaltsplanes bzw. die untergeordneten Buchungsstellen ei¬nes jeden Produktes liegen in der Haushaltswirtschaft alle im Bereich der Haushaltsansätze. Mehraufwendungen insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie können durch Minderaufwendungen in anderen Bereichen gedeckt werden.
Zusammengefasst benötigt die Ortsgemeinde Waldorf keinen Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020.
Bezüglich des Investitionshaushalts wurde der Rat darüber informiert, dass die Mehraufwendungen bei der Einrichtung der Waldkindergartengruppe sowie der digitalen Schließ-anlage Sportplatz durch andere Haushaltsstellen abgedeckt werden konnten. Auch hier ist kein weiterer Nachtragshaushalt erforderlich.
Der Rat nahm den Stand des Haushaltsvollzugs zum 25. November 2020 zur Kenntnis.
Auch stimmte der Gemeinderat der Annahme und der Weiterleitung einer Spende an den Seniorenarbeitskreis der Ortsgemeinde einstimmig zu.
Die Wählergruppe Seul hatte eine Diskussion zur Fortschreibung des Flächennutzungs-planes für kommende Generationen beantragt. Nach Begründung des Antrages und einer Aussprache sprach sich der Rat dafür aus, die Vorlage des Naturschutzgutachtens für den Bereich des „Gewerbegebietes Frankener Weg“ abzuwarten. Die Auswirkungen hierzu sind nach Ansicht des Rates auch weitestgehend generell für alle weiteren Bauleitplanungen der Ortsgemeinde zu berücksichtigen. Nach Vorlage des Gutachtens soll die Angelegenheit im Frühjahr 2021 erneut im Gemeinderat beraten werden.
Ferner informierte der Ortsbürgermeister über die vom Kreis erlassene Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler.
Darüber hinaus stellte der Rat die Wichtigkeit des Glasfaserausbaues auch in der Ortsgemeinde Waldorf fest und sprach sich dafür aus, baldmöglichst konkrete Gespräche mit entsprechenden Anbietern zu führen
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