Politik | 08.02.2017

Swisttaler Hauptausschuss sträubt sich

Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende soll nicht erhöht werden

Landesregierung will aber mit einem Erlass gegen eine Ausnahmeregelung vorgehen – Gemeinderat trifft die Entscheidung am 21. Februar

Swisttal. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung will die nordrhein-westfälische Landesregierung das Ehrenamt in der Kommunalpolitik stärken, indem die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Bürgermeister, Ausschussvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden zum Jahresbeginn deutlich angehoben wurden. Wobei den einzelnen Kommunen aber die Möglichkeit gegeben wurde, in Ausnahmefällen die Erhöhungen nicht zu übernehmen, die aber konkret beschlossen werden müssen.

Das hatte unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheinbach kürzlich bereits so entschieden, jetzt beschäftigte sich der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss der Gemeinde Swisttal ebenfalls mit dem Thema. Auch hier war man mehrheitlich der Ansicht, dass zumindest sämtliche Ausschussvorsitzenden nicht von der Erhöhung profitieren sollten und lehnte daher – gegen die vier Sozialdemokraten – eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung ab. Die endgültige Entscheidung trifft allerdings der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Februar, und ob der überhaupt im Sinne des Ausschusses entscheiden darf, ist nach Ansicht von Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU) aufgrund der aktuellsten Entwicklung völlig ungewiss.

Pauschale Nichtanwendung nicht zulässig

Sie hatte nämlich beim Gemeinde- und Städtebund Nordrhein-Westfalen nachgefragt, ob eine Ablehnung der vorgegebenen Erhöhung überhaupt möglich sei, und von dort erfahren, dass genau darüber derzeit in der Landesregierung und den kommunalen Spitzenkörperschaften kontrovers diskutiert werde. Angeblich erarbeite das Innenministerium derzeit einen Erlass, wonach eine pauschale Nichtanwendung des neuen Gesetzes nicht zulässig sei. Der Erlass werde aller Voraussicht nach noch vor der Ratssitzung am 21. Februar vorliegen, hatte die Bürgermeisterin erfahren.

Grund für das Einschreiten der Landesregierung sei die Tatsache, dass mittlerweile zu viele Kommunen die Regelung unter Anwendung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt hätten, was der Intention des Gesetzgebers widerspreche. „Die Ausnahmen wurden überstrapaziert“, bestätigte auch Tobias Leuning (SPD) und erinnerte daran, dass das entsprechende Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von allen Fraktionen im Landtag einstimmig verabschiedet worden sei. Es sei nicht in Ordnung, auf lokaler Ebene die Beschlüsse des Landtags zu konterkarieren. Wenn, dann könne man Ausnahmen bei einzelnen, wenig beschäftigten Ausschüssen machen, aber nicht generell.

Ablehnung beschließen und dann abwarten

Hanns-Christian Wagner (CDU hingegen bezweifelte, dass ein Erlass ausreiche, wenn die Landesregierung dem Gemeinderat verbieten wolle, seine gesetzlichen Möglichkeiten wahrzunehmen. Im Ehrenamtsstärkungsgesetz werde nämlich durchaus die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen zu machen. Deshalb plädierte er dafür, alle Swisttaler Ausschussvorsitzenden von der neuen Regelung auszunehmen und in aller Ruhe abzuwarten, was passiert: „Ziel muss sein, unseren Haushalt so schnell wie möglich zu sanieren, deshalb sollten wir nicht ohne Not zusätzliche Kosten verursachen.“

Abgesehen davon habe das Land keine Gegenfinanzierung vorgesehen. „Das passt überhaupt nicht in die heutige Zeit“, schüttelte er den Kopf. Auch Udo Ellmer (Grüne) fand das Vorhaben der Landesregierung „nicht ganz bis nach unten gedacht“ und lehnte ebenfalls eine Erhöhung ab.

Gertrud Klein (CDU) machte klar, sie werde auf ihre Aufwandsentschädigung als Vorsitzende des Planungsausschusses verzichten, wenn die Gemeinde von der Landesregierung gezwungen würde, die Erhöhung umzusetzen. „Mit dem Geld kann man sinnvolle Dinge tun, wir wollen uns nicht auf Kosten der Bürger bereichern.“ Sie mache Kommunalpolitik aus Leidenschaft und nicht wegen des Geldes. Ähnlich sahen es Karl-Heinz Peters (Die Swisttaler) und Dr. Claus Nehring (BfS) für ihre Fraktionen. Und Monika Wolf-Umhauer (FDP) musste, dass es viele Begünstigte eigentlich gar nicht mit ihrer Ehre vereinbaren könnten, die Erhöhung anzunehmen.

Lieber über Fraktionszuwendungen nachdenken

„Die Landesregierung bestellt wieder einmal teure Musik, die wir vor Ort bezahlen müssen“, schüttelte sie den Kopf. Stattdessen solle man besser drüber nachdenken, die Fraktionszuwendungen anzupacken, „uns wäre an einem Sockelbetrag gelegen, den alle Fraktionen unabhängig von ihrer Größe bekommen, wie in den Nachbarkommunen üblich.“ Bislang müsse die zweiköpfige FDP-Fraktion ihre sämtlichen Ausgaben mit gerade einmal 220 Euro pro Jahr bestreiten.

JOST

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