Politik | 01.04.2021

Ortsgemeinde Urmitz

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates

Urmitz. Vor Kurzem fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz als Videokonferenz statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Ergänzungswahlen für die Ausschüsse: Es wurden einstimmig Ergänzungswahlen für einen Ausschuss durchgeführt.

Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft; Beschlussfassung nach § 67 Abs. 4 Gemeindeordnung: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Ortsgemeinde Urmitz nach § 67 Abs. 4 GemO ihre Zustimmung zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm zur Umsetzung der genannten Ziele erteilt.

„Faire Grabsteine - keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit: 1. Der Ortsgemeinderat Urmitz hat einstimmig die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 21.12.2010 beschlossen. 2. Der Ortsgemeinderat Urmitz hat einstimmig die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 21.12.2010 beschlossen.

Beide Satzungen treten gleichzeitig, sobald alle Städte und Ortsgemeinden ebenfalls die Satzungsänderungen beschlossen haben werden, am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Informationen zur aktuellen Kitasituation: Der Ortsgemeinderat hat die aktuellen Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich, insbesondere zur zeitnahen Umsetzung der Erfordernisse aus dem neuen Kitagesetz und zur verbesserten Bedarfssicherstellung sowie auch die Ausführungen der Kitaleitungen wohlwollend zur Kenntnis genommen. In der Übertragung des Erbbaurechtsvertrages von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm sieht der Ortgemeinderat einen weiteren wichtigen Schritt in der Verstetigung der baulichen Kindertagesstättenstruktur und bittet die Verwaltung mit der Katholischen Kirchengemeinde Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, eine entsprechende Übertragung oder eine Anpassung der Erbbaurechtsverträge zu erreichen.

Bericht der kommunalen Jugend- und Jugendsozialarbeit: Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Digitale Ausstattungsstrategie und Beschaffung der Grundschule St. Georg: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die schnellstmögliche Beschaffung der „Activepanels“, iPads sowie die Schaffung der notwendigen Infrastruktur beschlossen. Zur zeitnahen Umsetzung des Digitalisierungsprozesses wurde der Bürgermeister ermächtigt, die hierzu notwendigen Vergaben, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, durchzuführen.

Antrag der CDU-Fraktion auf Studie zur Zukunftssicherung der Grundschule: Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

37. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplangebietes „Wohnsiedlung Depot“ der Stadt Mülheim-Kärlich: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm für einen Teilbereich des Bebauungsplangebietes „Wohnsiedlung Depot“ der Stadt Mülheim-Kärlich seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erteilt.

3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberster Hofacker, 1. Abschnitt“: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Bebauungsplanentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberster Hofacker, 1. Abschnitt“, bestehend aus dem Satzungstext, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung beschlossen. Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB ist ebenfalls beschlossen worden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“:

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf „Südlicher Ortsrand“ - nach Einarbeitung der unter der Sachlage a) erfolgten Einzelbeschlussfassungen - erneut ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erneut eingeholt werden soll. Es soll eine vollumfängliche Offenlage stattfinden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Verfahren mit den geänderten Bebauungsplanunterlagen durchzuführen. Die Festsetzung über die maximal zulässige Gebäudehöhe im gesamten Bereich der Art der baulichen Nutzung „WA 1“, soll von derzeit 9,0 m auf 10,0 m erhöht werden. Die Festsetzungen in der Planzeichnung zu der maximal zulässigen Gebäudehöhe in Meter über Normalhöhennull (NHN) im „WA 1“ sind daher vor der weiteren erneuten Offenlage anzupassen.

Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungsmarkt Josef-Höfer-Straße“: Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Verlängerung der Zurückstellung eines Bauantrages: Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmitz für das Haushaltsjahr 2021: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit folgenden Ergänzungen vorzunehmen: 1) Im Produkt 366 100 werden weitere 10.000Euro zur Anschaffung verschiedener Spielgeräte für den Römerspielplatz zur Erhöhung der Attraktivität eingestellt. 2) Im Produkt 573 180 werden 1200 Euro für den Weihnachtsmarkt 2021 eingestellt.

Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Energieversorgung Mittelrhein AG: Der Ortsgemeinderat Urmitz hat einstimmig dem Vertragsentwurf für den Stromkonzessionsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG und somit der Vergabe der Stromkonzession mit einer Laufzeit bis zum 31.01.2031 zugestimmt. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den seitens der Energieversorgung Mittelrhein AG vorgelegten Stromkonzessionsvertrag abzuschließen.

Unterstützung des Musikvereins Urmitz-Rhein e.V. bei der Anschaffung von Notenstücken für Kinder und Jugendliche: Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Musikverein Urmitz-Rhein e.V. mit einem Gesamtbetrag von 150 Euro bei den Anschaffungskosten der kinder- und jugendgerechten Notenstücken zu unterstützen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einstimmig Beschlüsse zu verschiedenen Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten gefasst.

Pressemitteilung der

Ortsgemeinde Urmitz

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