MdB Mechthild Heil und MdL Hedi Thelen besuchten die Klinik Nette-Gut in Weißenthurm
Austausch über gesetzliche Neuerungen
Andernach/Weißenthurm. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil und die Landtagsabgeordnete Hedi Thelen (beide CDU) besuchten die Forensische Klinik Nette-Gut in Weißenthurm, um sich einen Eindruck von den praktischen Umsetzungen der gesetzlichen Neuerungen im Maßregelvollzug zu verschaffen. Entsprechende Gesetzesnovellierungen auf Landes- und Bundesebene brachten in jüngster Zeit für den Maßregelvollzug erhebliche Änderungen mit sich.
Der Ärztliche Direktor Wolfram Schumacher-Wandersleb, Pflegedirektor Werner Stuckmann sowie Dr. Frank Goldbeck, stellvertretender Ärztlicher Direktor und Chefarzt der psychotherapeutischen Abteilung, trafen sich mit den beiden Politikerinnen zu einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch.
Im Maßregelvollzug werden nach dem Strafgesetzbuch psychisch oder suchtkranke Straftäter nach den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht, sofern die Taten im Sinne der Schuldunfähigkeit beziehungsweise verminderten Schuldfähigkeit verübt wurden und weitere Taten zu erwarten sind.
Der Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs wurde im vergangenen Jahr geändert: Unter anderem wird für die Dauer der Unterbringung der Rahmen enger, um einen Straftäter im Maßregelvollzug zu halten. Das bedeutet, dass Patienten der Klinik per Gerichtsbeschluss relativ kurzfristig entlassen werden können - bislang trifft dies auf etwa 30 Patienten zu, bundesweit wird von rund 700 gesprochen.
„Eine solche Entlassung kann nur erfolgreich sein in enger Kooperation mit der Gemeindepsychiatrie“, gab Schumacher-Wandersleb zu bedenken. „Die Kommunen übernehmen Verantwortung für unsere Patienten.“ Die Fachleute der Klinik Nette-Gut, die auch Teilnehmer einer Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium sind, würden bei verschiedenen Gelegenheiten sehr intensiv darauf hinweisen, sagte Schumacher-Wandersleb. Er verdeutlichte Heil und Thelen. „Wir können nicht einfach sagen: nimm mal.“
Vielmehr müsse eine Know-How-Betreuung zur Verfügung stehen. Eine bewährte Möglichkeit würde die Forensisch-Psychiatrische Institutsambulanz (FPIA) der Klinik bieten, eine aufsuchende psychiatrische Hilfe. Dr. Goldbeck kennt die Diskussionen um die Kosten. Eingespartes Geld in der Forensik durch vermehrte Entlassungen könnte in der Gemeindepsychiatrie für dieses Klientel genutzt werden.
„Die Gesetzesänderung verlangt von der Gesellschaft mehr Risikobereitschaft“, ist Pflegedirektor Stuckmann überzeugt. Zusätzlich muss bedacht werden, dass nicht jeder ehemalige Patient in ein psychiatrisches Heim gehen wird. Nach der Entlassung ist er frei. „Unsere Patienten reagieren sehr unterschiedlich“, weiß Schumacher-Wandersleb.
Die Gesellschaft hat den Auftrag, den Menschen wieder zurück ins Leben zu helfen, sagten Thelen und Heil. Ein Aufenthalt in einer forensischen Klinik dürfe daher nur für eine begrenzte Zeit möglich sein - daher die Gesetzesnovellierung, die auch durch den „Fall Mollath“ motiviert wurde.
Dazu, so Schumacher-Wandersleb, Stuckmann und Goldbeck, hätte mehr reformiert und vorab die Frage beantwortet werden müssen, was mit den entlassenen Patienten geschieht. Bislang konnte die Klinik Patienten über Lockerungsstufen und betreute Wohngruppen an ein Leben in Freiheit gewöhnen. Werden die Patienten nun schnell entlassen, fehlt die Chance, ihnen den Weg zu bereiten.
Einen weiteren Diskussionspunkt bot das neue Maßregelvollzugsgesetz in Rheinland-Pfalz. Die Ärzte berichteten positiv von der Umsetzung, auch wenn es einen deutlichen Mehraufwand bedeute. Pflegedirektor Stuckmann sprach von einem „Meilenstein aus pflegerischer Sicht in der forensischen Psychiatrie“, da die Pflege mit der Sozio-Milieutherapie als Teil der Behandlung im Gesetz berücksichtigt sei. Thelen sagte, nach zwei Jahren solle es eine Bestandsaufnahme zu diesem neuen Gesetz geben.
