Sitzung des Beller Gemeinderats
Ausweisung eines neuen Baugebiets an der Gänsehalsstraße beschlossen
Eltern gründeten Initiative für die Planung und Errichtung von Spielgeräten auf dem Forstbergplateau
Bell. Bei der Auflösung der Spielplätze an der Seeblickstraße/Höhenweg und Im Nahrtal im Jahr 2010 ging die Gemeinde Bell ursprünglich davon aus, dass die bei dieser Aktion unter anderem abgebaute Seilbahn wiederverwendet werden könnte. In der Sitzung des Beller Gemeinderats am Montag, 10. April, stand nun die Errichtung von Spielgeräten auf dem Forstbergplateau auf der Tagesordnung. Ortsbürgermeister Bernd Merkler gab hierzu bekannt, dass die seinerzeit abgebaute Seilbahn ebenso wie weiteres Spielgerät defekt sei bzw. nicht mehr in Gebrauch genommen werden könnte. Da zu der ursprünglich am Schluss der Sitzung vorgesehenen Einwohnerfragestunde fünf Personen (Eltern) anwesend waren, die ausschließlich wegen des ersten Tagesordnungspunktes vor Ort waren, beschloss der Rat, die Besucher in die Diskussion zum TOP 1 einzubeziehen. Susanne Müller, die bereits eine Unterschriftenaktion realisiert hatte und insgesamt 67 Unterschriften von Eltern vorlegen konnte, die sich einen Spielplatz auf dem Plateau wünschen, gab bekannt, dass die Eltern eine Initiative gründen möchten, um die Einrichtung des Spielplatzes in Eigenregie zu realisieren. Ortsbürgermeister Merkler erklärte sich umgehend bereit, diese vorbildliche Arbeit zu unterstützen und bat um Bekanntgabe eines Termins, um gemeinsam mit einem zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung über alle Details zu sprechen.
Anschließend verlas Merkler einen Antrag der CDU-Fraktion auf Ausweisung eines neuen Baugebiets.
Im Flächennutzungsplan sind laut Antrag der CDU vom 17. Februar hierfür Flächen oberhalb der westlichen Bebauung an der Gänsehalsstraße vorgesehen. Den von Melanie Berresheim (SPD) vorgebrachten Einwand, die SPD habe einen ähnlich lautenden Antrag am Donnerstag, 30. März, in den Briefkasten des Gemeindebüros geworfen, beantwortete Bürgermeister Merkler mit den Worten: „Ich habe diesen Antrag erst am Montag, dem 3. April, vorgefunden, und somit war die Frist bis zur geplanten Ratssitzung verstrichen.“
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bereich rechts von der Gänsehalsstraße zu überplanen, wobei die von der SPD vorgeschlagene Überplanung der Fläche links von der Gänsehalsstraße bei entsprechendem Bedarf nachgeplant werden kann.
Ein der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegender Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt sieht insbesondere die Einfügung eines Paragrafen 13b in das Baugesetzbuch vor. Diese ergänzende Regelung soll die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen. Bis zum 31. Dezember 2019 gilt noch der Paragraf 13a für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an die im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das geplante Gesetz ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Da aber mit der oben genannten Befristung gerechnet wird und noch unklar ist, ob sich der Stichtag auf ein eingeleitetes Verfahren oder die Rechtskraft eines Bebauungsplans bezieht, wird empfohlen, zeitnah Überlegungen anzustellen, ob und in welchem Umfang die Gemeinden von der vorstehend dargelegten Option Gebrauch machen möchten.
Der Gemeinderat Bell nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte Ortsbürgermeister Merkler, gemeinsam mit der Verwaltung geeignete Flächen zu eruieren.
Der Gemeindeordnung folgend unterrichtete Bernd Merkler den Gemeinderat darüber, dass im Jahr 2016 von der Verwaltung ein Vertrag mit der Firma Stephan Rothbrust über die Ausführung von Steinmetzarbeiten/Urnengräber zum Preis von 4.758,51 abgeschlossen worden war.
Parksituation in der Vulkanstraße sorgt für Unmut
Die Anwohner der Vulkanstraße beschweren sich schon seit langem darüber, dass sowohl die Straße als auch der dort vorhandene Parkplatz an Werktagen völlig zugeparkt wird. Dabei handelt es sich überwiegend um Pkw von Mitarbeitern der unweit gelegenen Unternehmen. Aufgrund der aktuellen Verkehrsbeschilderung bestehen keinerlei Möglichkeiten, gegen diese unerwünschten „Fremdparker“ vorzugehen. Eine Möglichkeit, um das oft chaotische Parken und die Vielzahl von Fremdparkern in der Vulkanstraße einzudämmen, wäre die Aufbringung von markierten Parkflächen auf der Straße und die Einführung einer Parkscheibenregelung tagsüber an Werktagen.
Bei einem Ortstermin mit der Polizeiinspektion Mayen und der Gemeinde Bell würde vor Ort entschieden werden, wo derartige Markierungen aufgebracht werden könnten. Sollte die Ortsgemeinde Bell eine derartige Umgestaltung der Verkehrsbeschilderung befürworten und umsetzen wollen, würden seitens der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig ahndende Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Der Gemeinderat befürwortet einstimmig die Einführung einer Parkflächenmarkierung und Parkscheibenregelung in der Vulkanstraße. Die Verwaltung wurde aufgefordert, das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren im Hinblick auf eine zu erlassende straßenverkehrsrechtliche Anordnung einzuleiten. Die geschilderten Maßnahmen verursachen einen Kostenaufwand von etwa 450 Euro. Im Haushalt 2017 steht ein pauschaler Haushaltsansatz von 800 Euro zur Verfügung.
Neue Satzung zur Straßen- reinigung beschlossen
Seit Inkraftsetzung der bisherigen Straßenreinigungssatzung Bell im Jahr 1987 hat es in der Thematik eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegeben, die teilweise auch Einfluss auf die Regelungen der jeweils aktuellen Mustersatzungen der kommunalen Spitzenverbände genommen haben. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine neue Straßenreinigungssatzung entsprechend der aktuellen Musterempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes zu verabschieden.
Da die Räte in allen Orten der Verbandsgemeinde Mendig sich in den kommenden Wochen mit den neuen Straßenreinigungssatzungen befassen werden, soll in absehbarer Zeit auch eine Vereinheitlichung der örtlichen Regelungen zur Straßenreinigung erreicht werden. Ein Entwurf dieser neuen Straßenreinigungssatzung (auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz) lag den anwesenden Ratsmitgliedern vor. Einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlossen die Ratsmitglieder, den ihnen vorliegenden Erlass der neuen Straßenreinigungssatzung.
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