Politik | 04.08.2025

Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder bis zu 30.000 Euro

Bad Breisig: Beim Zwiebelmarkt darf nicht gekifft werden

Laut Verordnung wird der Zwiebelsmarkt cannabisfreie Zone.  Foto: ROB

Bad Breisig. Wenn vom 19. bis 22. September 2025 der traditionelle Zwiebelmarkt in Bad Breisig gefeiert wird, steht für die Verwaltung der Verbandsgemeinde eines fest: Das beliebte Volksfest soll auch in diesem Jahr ein sicherer und familienfreundlicher Ort für alle Besucherinnen und Besucher bleiben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung ein Verbot des öffentlichen Cannabiskonsums im gesamten Veranstaltungsbereich ausgesprochen.

Der Zwiebelmarkt, der bis ins Mittelalter zurückreicht, lockt jedes Jahr Tausende Besucher in die Stadt am Rhein, darunter auch viele Familien mit Kindern und Jugendlichen. Um den Schutz der Gesundheit, insbesondere der jüngsten Marktbesucher, sicherzustellen, ist das Kiffen auf dem Festgelände ausdrücklich untersagt.

Mit dieser Maßnahme will die Stadt nicht nur die Besucher vor schädlichem Passivrauchen schützen, sondern auch ein deutliches Signal für den Kinder- und Jugendschutz setzen. Gerade für Kinder und Jugendliche kann der Kontakt mit Cannabis – auch passiv – gesundheitliche Risiken mit sich bringen, heißt es in einer öffentlichen Bekanntmachungen der VG. Aufgrund der dichten Menschenmengen während des Zwiebelmarkts kann ein Abstand zu Minderjährigen nicht zuverlässig eingehalten werden. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener Aspekt des legalisierten Cannabiskonsums. Deshalb ist eine klare Regelung für den gesamten Veranstaltungsbereich notwendig, heißt es aus dem Rathaus.

Was passiert bei Verstößen?

Wer entgegen des Verbots Cannabis konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsbehörden und die Polizei werden verstärkt kontrollieren. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Konsumiertes Cannabis wird zu Beweiszwecken sichergestellt.

Das Verbot gilt für folgende Bereiche: Rheinstraße, Rheinufer, Rheinpromenade, Eulengasse, Schmittgasse, Biergasse, Kurpark, Ernst-Schwickerath-Allee, Mühlengang, Peter-Pauken-Weg, Bachstraße, Grabenstraße, Koblenzer Straße (Hausnummern 1–54), Zehnerstraße (1–31) sowie den Kirmesplatz.

ROB

Laut Verordnung wird der Zwiebelsmarkt cannabisfreie Zone. Foto: ROB

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Kommentare
15.09.202505:33 Uhr
S-J O

Ich bin 40 Cannabiskonsument und Cannabispatient , ich versuche meinen Konsum auf wenige Orte zu beschränken und es nicht vor Kindern oder Jugendlichen zu machen , in Bad Breisig kennen mich viele Junge Leute und wissen das ich Cannabis rauche, jedoch nicht trinke oder sonst etwas mache , ich kläre auf das Cannabiskonsum vor dem 21 Lebensjahr die Entwicklung des Gehirns erheblich schädigt.

Es ist der Umgang mit dem Konsumittel nicht das Mittel selber das ein Problem darstellt . Seit meiner Kindheit kenne ich an Kirmes, Karneval, Weinfesten, JGV Festen usw. Übermäßigen Alkoholkonsum bei jung und alt ich finde das genau das auch zum thema gemacht werden sollte.

Ein Familienfreundliches Fest würde meiner Meinung nach mur Sinn machen mit einem allgemeinem Verbot des öffentlichen Konsums von suchtmitteln und da gehört der alcohol ganz oben auf die Liste .

07.09.202514:03 Uhr
Oliver L.

Gleiches sollte auch für die mit Abstand tödlichste, leider in DE aber ebenfalls legale Droge Alkohol gelten. Es ist schlimm, Kindern und Jugendlichen auch in der Öffentlichkeit vorzuleben, dass Drogenkonsum normal und unschädlich sei oder gar notwendig, um fröhlich und glücklich zu sein.

Achim Hoffmann antwortete am 10.09.202508:20 Uhr

Das werte ich als „whataboutism“ - statt ein Thema zu diskutieren wird ein anderes Thema reingeschoben. Ich habe einen Kasten Bier von Karneval immer noch nicht leer, da möchte ich mir jedoch nicht verbieten lassen, auf dem Marktplatz beim Essen an einem lauen Abend ein Bier zu trinken.

21.08.202510:23 Uhr
Alex Fuhr

Mit Interesse habe ich gelesen, dass die Stadt Bad Breisig beim diesjährigen Zwiebelsmarkt den Konsum von Cannabis untersagt – mit der nachvollziehbaren Begründung, dass insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen des Passivrauchens cannabinoider Substanzen geschützt werden sollen. Dieses Vorgehen im Sinne der Gesundheitsprävention begrüße ich ausdrücklich.

Umso mehr würde ich mir wünschen, dass dieser Schutzgedanke konsequent auch auf andere Bereiche und Situationen ausgeweitet wird – etwa auf das Rauchen von Tabak an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen, insbesondere Kinder, dem Passivrauchen schlecht entziehen können: Bushaltestellen, Bahnhöfe, Eingänge von Schulen und öffentlichen Gebäuden, Spielplätzen oder eben auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem Zwiebelsmarkt oder dem Brunnenfest.

Denn so wichtig es ist, Kinder und Jugendliche nicht ungewollt dem Konsum von Cannabis auszusetzen, so wichtig wäre es auch, sie vor dem Passivrauchen - das nachgewiesene

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