Politik | 24.06.2020

Kreisverwaltung Neuwied

Baden im Trinkwasserschutzgebiet ist verboten!!

Die Kreisverwaltung Neuwied als Untere Wasserbehörde weist ausdrücklich auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin

Kreis Neuwied. Der Sommer ist da und er lockt uns hinaus. Durch die Corona-Pandemie bleiben viele Freibäder geschlossen oder stehen nur zur eingeschränkten Verfügung. Daher zieht es die Menschen in diesem Jahr insbesondere zu den Baggerseen im „Engerser Feld“. Die Kreisverwaltung Neuwied als Untere Wasserbehörde weist ausdrücklich auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin.

Das Betreten des „Engerser Feldes“ ist ausschließlich auf den eingerichteten Wegen erlaubt. Privatgelände darf nicht betreten werden! Der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See befinden sich in Privatbesitz.

Diese Seen sind offengelegtes Grundwasser, das unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises Neuwied und darüber hinaus verwendet wird. Daher gilt es, die Seen des Engerser Feldes unbedingt als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises zu schützen und zu erhalten.

Aus diesem Grunde ist Baden, Zelten und Lagern streng verboten! Hierauf machen die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam.

Auch das Hinterlassen von Müll, was von Papier über Plastikflaschen bis hin zu Teppichen reicht, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet.

Besondere Sorge macht der Unteren Wasserbehörde die rege Praxis, dort Hunde auszuführen, um sie ihr „Geschäft“ verrichten und im Wasser planschen zu lassen. Hunde sind häufig unbemerkt Träger von Parasiten, die ins Trinkwasser gelangen können und damit die menschliche Gesundheit gefährden. Darüber hinaus gilt natürlich die Anleinpflicht für Hunde.

Ein solches Verhalten stellt einen Verstoß gegen die Rechtsverordnung zum Schutze des Wasserschutzgebiets „Engerser Feld“ dar. Ein Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Daher gilt folgendes:

1. Unterlassen Sie das Baden im Wasser (auch das Befahren mit Booten)!

2. Lassen Sie Ihren Hund angeleint!

3. Führen Sie Utensilien bei sich, mit denen sie den Kot aufnehmen und entfernen können!

4. Hinterlassen Sie keinen Müll!

Pressemitteilung

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