Politik | 15.07.2013

Aus dem Remagener Stadtrat

Bahnhofstraße wird ausgebaut

Ratsmitglieder stimmen mehrheitlich für die Erhebung von Vorausleistungen

75 Prozent der Ausbaukosten muss die Stadt Remagen tragen, da es sich bei der Bahnhofstraße um eine Durchgangsstraße handelt. AB

Remagen. Begonnen hat seit gut einer Woche der Ausbau der Bahnhofstraße in Remagen in dem Abschnitt von der Einmündung Marktstraße bis zum Grundstück Bahnhofstraße 19.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Stadtrat Remagen mit breiter Mehrheit bei einer Gegenstimme zum einen der Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag und zum anderen der Abschnittsbildung zu.

Bei der Bildung des Abschnitts geht es um den Teil der Bahnhofstraße von der Einmündung Marktstraße bis zum Grundstück Bahnhofstraße 19. Zur Erhebung der Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erläuterte Bauamtsleiter Gisbert Bachem, dass der Ausbaubeitrag, den die Stadt zu tragen habe, höher ausfalle, weil es sich um eine Durchgangsstraße handele.

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10. Februar 2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlichen Kosten erhoben werden. Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt: Der Anteil der Anlieger liegt bei 25 Prozent, der Anteil der Stadt bei 75 Prozent.

Da der geplante Ausbaubereich in das Sanierungsgebiet der Kernstadt Remagen hineinragt, beschloss der Stadtrat für den Bereich von der Einmündung Markstraße bis zur Höhe des Grundstücks Bahnhofstraße 19 einen Abschnitt zu bilden.

75 Prozent der Ausbaukosten muss die Stadt Remagen tragen, da es sich bei der Bahnhofstraße um eine Durchgangsstraße handelt. Foto: AB

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