Politik | 27.09.2017

Oster hinterfragt aktuelle gesetzliche Regelung beim Schienenlärmschutzgesetz

Bahnlärm: Auch nach 2020 laute Güterwaggons?

Hoffnung auf ein Signal von den Kommunen

Cochem. Werden auch nach 2020 noch laute Güterwaggons auf der Moselstrecke fahren? Diese Befürchtung teilt der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen Bahnlärm im Moseltal e. V. Anlass dafür ist die aktuelle Regelung der Trassenpreise und eine umfangreicher Schriftwechsel mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA). „Richtig ist, dass der Bund mit einem Förderprogramm und über die erhöhten Trassenpreise für laute Güterwaggons derzeit alles tut, um die Eisenbahnfuhrunternehmen zum Einbau der sogenannten „Flüsterbremsen“ in ihre Schienenfahrzeuge zu bewegen“, so Oster. Waggons mit diesen Bremsen verursachen durch glattere Laufflächen an den Rädern erheblich weniger Lärm. Das Förderprogramm läuft noch bis 2020. Dann sollen alle Güterwagons mit den leisen Bremsen ausgestattet sein.

„Jedoch sind laute Waggons ab 2020 keineswegs verboten“, berichtet der Abgeordnete aus dem Schriftwechsel mit dem EBA. „Aktuell zahlen sie nach der bisherigen Regelung nur ein erhöhtes Trassenendgeld“. Dies wird fällig, wenn der Zug mehr als 10 Prozent laute Waggons mit sich führt. „Dies bedeutet“, so Oster, dass in einem Güterzug mit durchschnittlich 20 Waggons zwei laute Waggons mitgeführt werden dürfen und dafür noch nicht einmal ein höheres Trassenendgeld verlangt wird.“ Ab Dezember 2020 wirkt dann zusätzlich das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG). „Aber auch hier sind laute Güterwagons nicht ausgeschlossen“, so Oster. Einige Ausnahmen sind aufgrund der Bauart schon zulässig. Kommen laute Güterwagons auf die Schiene, so ist eine reduzierte Geschwindigkeit oder ein Nachtfahrverbot vorgesehen, was dazu führen soll, dass der „fiktive Schallleistungspegel“ nicht überschritten wird. Das bewertet der Abgeordnete als kritisch, weil bei der Schallquelle ausschließlich von fiktiv berechneten Werten ausgegangen wird. „Ob der Schall in den Tälern von Rhein und Mosel aber zurückgeworfen und verstärkt wird oder in einem Waldgebiet im Flachland auf natürliche Weise „geschluckt“ wird, dieser Unterschied spielt im Gesetz keine Rolle.

Hoffnung auf ein Signal von den Kommunen

Damit sei den Anwohner und den Gästen an der Mosel nicht geholfen. Oster kritisiert, dass ohne weitergehende Reglementierung und trotz der erheblichen Steuermittel, die in die Umrüstung investiert wurden, dann weiterhin „jeder Zug die Menschen an Mosel und Rhein aus dem Schlaf reißen wird.“

„Ich hoffe hier auf ein Signal von den Kommunen“, erklärte Oster. „Wir sind dazu verpflichtet, uns für das Wohl unserer Mitbürger und unser Gäste einzusetzen“, so Oster.

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