Öffentliche Sitzung der Stadt Remagen
Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Am 11. Mai
Remagen. Die Stadt Remagen lädt am Dienstag, 11. Mai, um 17:00 Uhr, in Form einer Videokonferenz aus dem Sitzungssaal des Rathauses (Übertragung im Foyer der Rheinhalle sowie online – s. Hinweise für Besucher), stattfindenden Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ein. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils stehen: 1. Radwegekonzept - Beseitigung der vorhandenen Mängel; 2. Tempo 30 in allen innerstädtischen Bereichen
3 Städtebauförderung
Aufnahme der Stadt Remagen in das Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt“
Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen, über den vorläufigen Geltungsbereich sowie über die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK); 4. Auftragsvergabe: Erstellung eines Erdsondenfelds für die neue Heizungsanlage In der Wässerscheid 37-41; 5- Auftragsvergabe: Heizungsanlage In der Wässerscheid 37-41; 6. Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen; 7. Mitteilungen; 8. Anfragen
Hinweise für Besucher:
Die Sitzung wird im Foyer der Rheinhalle übertragen. Interessierte Bürger und Besucher haben die Möglichkeit, die Sitzung dort zu verfolgen. Darüber hinaus erfolgt ein Stream der Sitzung. Der entsprechende Link steht am Sitzungstag auf der Startseite der Homepage der Stadt Remagen www.remagen.de zur Verfügung.
Die Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses wird aufgrund der Corona Pandemie nur unter besonderen Vorkehrungen erfolgen können. Die Stadt bittet daher, folgende Vorgaben zwingend zu beachten:
• Um beim Zugang zum Foyer einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einhalten zu können, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
• Die Besucher werden gebeten sich bitte mit dem am Eingang zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren.
• Die Stadt bittet, während des Besuchs eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.
• Um Infektionswege rückverfolgen oder unterbrechen zu können, werden die Personalien aller Sitzungsteilnehmer erfasst und bei Bedarf dem Gesundheitsamt vorgelegt. So ist gewährleistet, dass zeitnah etwaige Kontaktpersonen ermittelt werden können.
• Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Eine Beschränkung der Anzahl an Besuchern ist aber aufgrund der besonderen Situation innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig und gegebenenfalls auch erforderlich.
Abschließend möchte die Stadt darauf hinweisen, dass es nach wie vor vorrangiges Ziel ist, eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) bitten wir daher, auf jeden Fall zu Hause bleiben.
