Politik | 24.10.2018

Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)

Baugebiet Weinberger Gärten: Konstruktiver Bürgerdialog

Verkehrsthematik im Mittelpunkt

Meckenheim. Zur frühzeitigen Information der Bürger hatte die Stadtverwaltung am 11. Oktober in den Ratssaal eingeladen. Viele Anwohner vom Stephansberg folgten der Einladung. Der Raum war gut gefüllt. Bedauerlicherweise war die Kommunalpolitik bis auf mehrere BfM-Mitglieder und zwei weiteren Ratsherren kaum vertreten. Technischer Beigeordneter Heinz-Peter Witt und Stadtplanerin Waltraud Leersch stellten zunächst allgemeinverständlich die Rahmenbedingungen für das Projekt vor: Vom Flächennutzungsplan des Landes über den städteplanerischen Entwurf zum Bebauungsplan. 145 Wohneinheiten, davon 42 als Mehrfamilienhäuser, sollen entstehen. Die Verkehrsanbindung des neuen Gebietes soll ausschließlich über die Straße Am Stephansberg erfolgen. Bodengutachten und Verkehrsgutachten sind erstellt. Weitere Gutachten und Fachbeiträge sollen folgen. Zwei Firmen unterstützen die Stadtplanung.

Das Verkehrsgutachten, vorgestellt von Dipl.-Ing. Daniel Lesch von der Brilon Bondzio Weiser GmbH aus Bochum, stand im Mittelpunkt der folgenden Fragen und Diskussionsbeiträge. Kernaussage des Gutachtens war, dass das vorhergesagte zusätzliche Verkehrsaufkommen auf den Zufahrtswegen des Baugebietes sich in einem verträglichen Rahmen halte. Für den Schwerverkehr während der Bauphase käme ein Behelfsanschluss an die Gudenauer Allee in Frage, der von Straßen NRW, der Straßenbaubehörde des Landes, genehmigt werden müsste. Es handle sich um eine Landesstraße, die normalerweise „anbaufrei“ zu halten sei. In zahlreichen Redebeiträgen der Bürger wurden diese Planung und die Bewertungen des Verkehrsgutachtens hinterfragt. Neben den Auswirkungen auf die nahegelegene Kita und den neben der Zufahrt liegenden Spielplatz stand die alleinige Verkehrsführung über die Straße Am Stephansberg und die angebliche „Verträglichkeit“ im Mittelpunkt der Bedenken. Die Planung sei nicht zukunftstauglich; es gäbe jetzt schon kritische Punkte. Schwer vorstellbar sei, dass zunehmender Verkehr über die enge Kreuzung Merler Straße/Am Stephansberg geführt werden sollte. Die Suche nach Alternativen verstärkt in Angriff zu nehmen war der Haupttenor der Redebeiträge. Beispielweise könne eine Entflechtung des Verkehrs durch getrennte Zu- und Abfahrtswege bewirkt werden. Mehrfach wurde unter großem Beifall gefordert, die Kreuzung Bonner Straße/Gudenauer Allee in einen Kreisverkehr mit einem 5. Abzweig in die Weingärten zu schaffen. Dies hatte die BfM im September öffentlich angeregt.

Ein weiterer Vorschlag war, die für die Bauphase ins Auge gefasste Zufahrt zur Gudenauer Allee zur Dauerlösung zu machen, als Einmündung oder als Kreisverkehr, vergleichbar mit der Zufahrt zu EDEKA und ALDI mit dem gegenüberliegenden Wohngebiet an der Heinz-Gottschalk-Straße.

Die Stadtverwaltung unter Leitung des Beigeordneten Witt wies immer wieder darauf hin, dass den meisten Alternativen gesetzliche Bestimmungen, Gutachten und die Haltung von Straßen NRW entgegenstehen und dass damit der Planung der Stadt sehr enge Grenzen gezogen seien.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die betroffenen Anwohner es kaum akzeptieren können, dass die allzu engen Rahmenbedingungen zu einer Lösung führen sollen, die erkennbar auf Dauer problematisch bleiben wird. Bürger empfinden es als unbefriedigend, unter Berufung auf Landes- oder Bundesregelungen immer wieder nur zu hören, was nicht geht. Sie wünschen vernünftige Lösungen, die ihren Anliegen gerecht werden.

Die Stadtverwaltung zeigte sich bereit zum Dialog und zum weiteren Nachdenken. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch im Internet abgegeben werden können. Aus Sicht der BfM war die Veranstaltung sorgfältig vorbereitet; sie war informativ und ermöglichte einen sinnvollen Dialog. Die Beiträge der Bürger waren durchweg konstruktiv und die Bedenken berechtigt. Sie fielen nicht in die Kategorie „Sankt Florian oder „nicht in meinem unmittelbaren Umfeld“.

Die Stadt darf durch Land und Bund in ihrer Planungshoheit nicht übermäßig beschränkt werden. Alternativen sollten gesucht werden.

Pressemitteilung BfM

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