Politik | 05.10.2020

Mendiger Stadtrat

Bauleitplanungen auf den Weg gebracht

Kontroverse Diskussion über die Prüfungsvorgänge des städtischen Haushalts für 2015 – 2019

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel begrüßte zahlreiche Ratsmitglieder in der Mendiger Laacher See-Halle. Foto: FRE

Mendig. Der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Mendig und der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (evm) vom 12. Mai 2000 endete am 11. Mai 2020. Vor der öffentlichen Sitzung des Mendiger Stadtrats am 29. September 2020 wurde den Ratsmitgliedern von zwei Fachleuten der Koblenzer Sozietät Martini – Mogg – Vogt noch einmal das Ausschreibungsverfahren für die Neuvergabe der Gaskonzession ausführlich erläutert. Nach der Begrüßung durch Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel zur öffentlichen Sitzung des Stadtrats beschloss der Rat einstimmig, das verbindliche Angebot der evm vom 5. März 2020 anzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die innogy als unterlegene Bieterin über die Gründe der vorgesehenen Ablehnung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses in Textform zu informieren. Der Stadtbürgermeister wurde beauftragt, die Ausführung des Beschlusses durch Unterzeichnung des Konzessionsvertrages nicht vor Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Fristen vorzunehmen. Außerdem soll die Verwaltung die Entscheidung der Stadt Mendig unter Angabe der maßgeblichen Gründe nach Vertragsunterzeichnung im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt machen.

Für das Grundstück Gemarkung Obermendig, Flur 6, Flurstück 147/24 existiert ein positiver Bauvorbescheid aus dem Jahre 2015. Es befindet sich in Verlängerung der Straße „Cornelius Burg“. Der Grundstückseigentümer möchte hier zeitnah ein Einfamilienhaus bauen. Einstimmig beschloss der Rat den Erlass einer Klarstellungssatzung „Cornelius Burg“ für die Flurstücke Nr. 147/24 und 134/4 (teilweise) der Flur 6, Gemarkung Obermendig. Durch den Erlass der Klarstellungssatzung, sind die o.g. Grundstücke zukünftig eindeutig dem Innenbereich zuzuordnen.

Zu TOP 5: Bauleitplanung der Stadt Mendig -3. Änderung (Neufassung) des Bebauungsplanes „Am Sonnenhang“ beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, den bisherigen Aufstellungsbeschluss vom 28. August 2018 dahingehend zu modifizieren, das Verfahren zur 3. Änderung, unter Einarbeitung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie der am 29. Oktober 2019 beschlossenen Änderungen, als Neufassung des Bebauungsplanes aufzustellen. Weiterhin wurde beschlossen, den vorliegenden Vorentwurf der Neufassung des Bebauungsplanes anzunehmen, und die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit einzuleiten.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A 61 / B 262“, Vierte Änderung, mit dem Ziel des Ausschlusses von Betriebswohnungen im Plangebiet. Dem sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplan (4. Änderung und Erweiterung) schließt sich nunmehr eine 5. Änderung und 2. Erweiterung an. Weiterhin beschloss der Stadtrat die Annahme des Planes als Entwurf. Der ursprüngliche Plan sowie die 1. Änderung und Erweiterung erhalten einen entsprechenden Hinweis auf die Änderungsplanung. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde verzichtet und die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens und des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Bei der Auftragsvergabe zum Ausbau des Hospitalplatzes gaben insgesamt sechs Firmen ein Angebot ab. Mit Stimmenmehrheit (bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung) beschloss der Rat, den Auftrag für die Neugestaltung des Hospitalplatzes (Los 1) an die Fa. Wurzel Bau aus Jülich mit der Auftragssumme in Höhe von 404.382,87 Euro brutto zu vergeben. Außerdem wurden die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 29.382,87 Euro beschlossen. Somit liegt das Ausschreibungsergebnis deutlich unter der aktuellen und von der ADD Koblenz mit 75 Prozent geförderten Kostenberechnung von 489.933,53 Euro brutto.

Stephan Retterath (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich im Namen seiner Fraktionskollegen/-Kolleginnen: „Wir unterstützen diese Auftragsvergabe aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten nicht.“

Eigentlich war das Ergebnis der Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der Stadt Mendig durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für das Haushaltsjahr 2015-2019 dem Rat lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Da jedoch Stadtbürgermeister (SPD) sowie einige seiner Fraktionskollegen die Prüfvorgänge von der Bekanntgabe bis zum Ergebnis scharf kritisierten, kam es zu einer äußerst engagierten und kontroversen Diskussion, in deren Verlauf sowohl VG-Bürgermeister Jörg Lempertz (CDU) als auch seine Fraktionskollegen und nicht zuletzt Stephan Retterath von Bündnis 90/Die Grünen sich mit ausführlichen Gegenargumenten zu Wort meldeten.

Die Stadt Mendig hatte im Juli 2007 gemeinsam mit der Sportfluggruppe Mendig e.V. die Flugplatz GmbH Mendig mit der Absicht gegründet, einen Sonderlandeplatz zu entwickeln und zu betreiben, um die wirtschaftliche Entwicklung der Konversionsfläche Flugplatz Mendig zu unterstützen. Nach dem Wortlaut der Präambel des Gesellschaftsvertrages soll dadurch ansiedlungswilligen Unternehmen, insbesondere aus dem luftfahrtaffinen Bereich, eine fliegerische Nutzung ermöglicht werden.

Einig waren die Stadtratsmitglieder sich bei der Bestellung von Vertretern der Stadt Mendig in der Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH: Joachim Plitzko (CDU), Helmut Selig (SPD) und Rolf Stern (Bündnis90/Die Grünen). FRE

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel begrüßte zahlreiche Ratsmitglieder in der Mendiger Laacher See-Halle. Foto: FRE Foto: Sonja

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