Politik | 12.05.2016

Umgang mit Schusswaffen unterliegt strengen Regelungen

Behörde prüft Eignung, Sachkunde und Bedürfnis

Kreis MYK. Wer in Deutschland eine Schusswaffe kaufen, besitzen oder führen will, bedarf einer amtlichen Erlaubnis. Den Antrag dafür stellt man bei den Waffenbehörden. Diese prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte rechtfertigen. Nachweisen muss der Antragsteller beispielsweise, ob er über die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung verfügt, ob er an einer Sachkundeschulung teilgenommen hat und ob er ein tatsächliches Bedürfnis für eine Waffe hat. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Michael Erlemann von der Waffenbehörde im Kreishaus erklärt: „Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass man volljährig ist, denn Minderjährige dürfen generell keine Schusswaffen besitzen.“ Bei dem waffengesetzlich geforderten „Bedürfnisnachweis“ muss die Behörde hingegen genauer hinsehen. Allgemein anerkannt wird bei Jägern eine legale Schusswaffe, die auf der Jagd oder zum Übungs- oder Wettkampfschießen benutzt werden kann. Bei Sportschützen kann das notwendige Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe bejaht werden, wenn man Mitglied eines Schützenvereins ist, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Dazu Erlemann: „Die bloße Mitgliedschaft reicht allerdings nicht aus. Man muss nachweisen, dass man seit mindestens zwölf Monaten in dem Verein regelmäßig am Übungs- oder Wettkampfbetrieb teilgenommen hat. Darunter versteht der Gesetzgeber einen absolvierten Schießtermin pro Monat oder 18 Termine verteilt über das ganze Jahr.“

Hinzu kommt noch, dass die zu erwerbende Waffe für eine bestehende Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein muss. „Die schnelle Waffenbeschaffung durch kurzfristigen Eintritt in einen Schützenverein ist durch die Regelungen sowie durch eine jederzeit mögliche Überprüfung des fortbestehenden Bedürfnisses nicht mehr möglich“, so Erlemann abschließend.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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