CDU-Fraktion im VG Altenahr begründet Zustimmung zur Verdopplung der Betreuungsgebühren
Beitragserhöhung bei Gebühren für außerschulische Betreuung
Altenahr. Mit Beschluss des Haushalts für das Jahr 2025 durch den Verbandsgemeinderat Altenahr am 20. Januar wurde auch eine Verdopplung der Gebühren für die außerschulische Betreuung in den Grundschulen beschlossen. Diese tritt mit Beginn des Schuljahres 2025/26 in Kraft.
Kostet die Nachmittagsbetreuung momentan 47,5 Euro pro Monat für das erste Kind, wird dieser Satz zukünftig bei 95 Euro pro Monat liegen. Für Geschwisterkinder gelten auch weiterhin ermäßigte Sätze.
Dieser drastische Schritt war nötig geworden, da ein Defizit von 160.000 Euro durch die außerschulische Betreuung in den Grundschulen entstanden ist. Der Verbandsgemeinderat war daher nun am Zug dieses Defizit zu verringern. Bereits seit 2017 war der Beitrag für diese freiwillige Aufgabe der Kommune nicht mehr erhöht worden.
Die Christdemokraten betonen, dass auch mit dieser Steigerung das Defizit nicht geschlossen ist und Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro durch Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde zu tragen sind. Neben den allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre ist auch die mangelhafte finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land Grund dafür.
„Wir sind uns bewusst, dass diese Erhöhung eine große Mehrbelastung für die Familien darstellt. Leider jedoch war sie nötig, um das große Defizit zumindest in Teilen schließen zu können und die sowieso angeschlagene Haushaltslage der meisten Ortsgemeinden nicht weiter zu verschlechtern.“, so die Fraktionsvorsitzende Ute Gabriel zur Begründung.
Um solch drastische Kostensteigerungen zukünftig vermeiden zu können, regt die CDU-Fraktion an, zukünftig jährlich die Gebühren moderat zu erhöhen, um etwaigen Kostensteigerungen direkt entgegenwirken zu können.
Pressemitteilung
CDU-Fraktion im
Verbandsgemeinderat Altenahr
