Politik | 30.03.2020

Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Grabmalanlagen auf Friedhöfen unterliegen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Deshalb sollen sie mindestens einmal im Jahr durch den Friedhofsträger auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.

Aus diesem Grund haben die einzelnen Städte und Ortsgemeinden eine Fachfirma beauftragt, diese Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der UVV „VSG 4.7“ durchzuführen. Somit erfolgt diese sicherheitsrelevante Aufgabe streng nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften unter Beachtung der jeweiligen Friedhofssatzungen und der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie.

Für die Überprüfung der Grabmalanlagen sind die folgenden Termine und Uhrzeiten vorgesehen:

Friedhof Bassenheim:

Dienstag, 14.04.2020 ab ca. 09:10 Uhr bis ca. 09:40 Uhr

Friedhof Kaltenengers:

Dienstag, 14.04.2020ab ca. 08:30 Uhr bis ca. 08:45 Uhr

Friedhof Kettig:

Dienstag, 14.04.2020 ab ca. 10:00 Uhr bis ca. 10:30 Uhr

Friedhof Mülheim:

Dienstag, 14.04.2020ab ca. 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Friedhof Kärlich:

Dienstag, 14.04.2020 ab ca. 09:40 Uhr bis ca. 10:00 Uhr

Friedhof Sankt Sebastian:

Dienstag, 14.04.2020 ab ca. 08:45 Uhr bis ca. 09:10 Uhr

Friedhof Urmitz:

Dienstag, 14.04.2020ab ca. 08:00 Uhr bis ca. 08:30 Uhr

Friedhof Weißenthurm:

Dienstag, 14.04.2020ab ca. 12:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr

An jedem Grabstein wird ein spezielles technisches Messgerät angelegt und belastet diesen mit langsam ansteigender Kraft. Die Grabmale müssen einer Krafteinwirkung von 300 Newton (rund 30 Kilogramm) standhalten, ohne dabei ins „Wanken“ zu geraten. Alle Daten und Messungen werden mit Hilfe eines Computers in einem Protokoll festgehalten.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, der das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweils aufgebrachten Prüflast beinhaltet. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten farblichen Warnhinweis.

Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden anschließend durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm benachrichtigt und aufgefordert, die entsprechenden Sicherungs- und Reparaturmaßnahmen zu veranlassen.

Im Sinne der Sicherheit aller Friedhofsbesucher hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm durch Frau Fabiola Perrina-Zils, Tel. 02637/913-105.

Ihre Friedhofsverwaltung

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