Politik | 04.02.2022

Martin Diedenhofen begrüßt Lösung bei der Gebäudeförderung

Bereits gestellte, förderfähige KfW-Anträge werden genehmigt

Martin Diedenhofen, MdB. Foto: privat

Unkel/Altenkirchen. „Gerade wenn es um große Investitionsentscheidungen für ein Eigenheim oder gewerbliche Bauvorhaben geht, brauchen Bauherren verlässliche Rahmenbedingungen. Kontinuität und Planbarkeit bei den angebotenen Förderprogrammen sind ein Muss. Daher bin ich froh, dass sich die zuständigen Bundesministerien am 1. Februar auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die staatliche Förderbank KfW verständigt haben“, zeigt sich Martin Diedenhofen erleichtert.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Im Weiteren haben sich die Ressorts auf einen Fahrplan für ein Paket an Maßnahmen verständigt, mit dem Bauen, bezahlbares Wohnen und Klimaschutz in Einklang gebracht werden können: Die Sanierungsförderung für energetische Gebäudesanierung wird mit unveränderten Sanierungstatbeständen wiederaufgenommen. Im Neubaubereich wird für den Übergang ein zeitlich befristetes EH 40-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. Im Anschluss wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein neues Förderprogramm starten, das noch erarbeitet werden muss.

„Wenn wir zusätzlichen, dringend benötigten Wohnraum unter der Berücksichtigung der Klimaziele schaffen möchten, brauchen wir die richtige Förderkulisse“, so Diedenhofen weiter. Deshalb werde man die Förderprogramme auf den aktuellen Stand bringen, die zukünftige Gebäudeförderung neu ausrichten und rechtskonform gestalten. Dabei geht es darum, den Lebenszyklus von Häusern, die verwendeten Baumaterialien, den Energieverbrauch während der Nutzung und das anschließende Recycling zu berücksichtigen.

Pressemitteilung

Martin Diedenhofen, MdB

Martin Diedenhofen, MdB. Foto: privat

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