Politik | 27.04.2016

Rhein-Sieg-Kreis: NGG rät zu „mobilem Lohn-Check“

Beschäftigte sollen Lohn überprüfen

Kontrolle per Mindestlohn-App nach Branchen möglich

Lohn-Check per Handy: Mit der Mindestlohn-App haben Beschäftigte einen genauen Überblick über Arbeitszeit und Entgelt. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.  NGG

Rhein-Sieg-Kreis. Vertrauen ist gut, Lohn-Check ist besser: Wer im Rhein-Sieg-Kreis für einen Niedriglohn arbeitet, der soll Entgelt und Arbeitszeit genau überprüfen, um festzustellen, ob er auch tatsächlich den Mindestlohn bekommt – und zwar per „Mindestlohn-App“. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Mit dem ,Lohn-Tester‘ auf dem Smartphone können Beschäftigte ihre Arbeitszeit aufzeichnen und kontrollieren, ob der Chef tatsächlich den richtigen Stunden- und Monatslohn zahlt“, sagt Mohamed Boudih von der NGG Köln.

Die kostenlose App erlaubt eine Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Ebenso den Check der verschiedenen Branchen-Mindestlöhne, die teils darüber liegen. „Die Mindestlohn-App bietet alle wichtigen Infos auf einen Blick. Und das mit einem Griff in die Hosentasche“, so Mohamed Boudih. Das Programm sei zudem äußerst einfach zu bedienen.

„Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es noch immer schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die den Beschäftigten nicht das gesetzliche Minimum zahlen“, ist sich Boudih sicher. Die Beamten des Zolls kämen mit den Mindestlohn-Kontrollen kaum hinterher. Mit der Mindestlohn-App hätten die Arbeitnehmer nun ein wichtiges Werkzeug in der Hand, so der NGG-Geschäftsführer. „Damit kann jeder selbst prüfen, ob er wirklich auch das bekommt, was er verdient.“

Weitere Infos zur Mindestlohn-App von NGG und Verdi gibt es im Netz unter: www.initiative-mindestlohn.de. Die App zum kostenlosen Download gibt es im Play Store (Google) oder App Store (Apple). Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Lohn-Check per Handy: Mit der Mindestlohn-App haben Beschäftigte einen genauen Überblick über Arbeitszeit und Entgelt. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Foto: NGG

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