Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wird sie per Post in der kommenden Woche versenden:
Bescheinigungen für Covid-19-Genesene
Montabaur. Der Westerwaldkreis wird in der kommenden Woche unaufgefordert an alle Personen, deren Covid-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, eine Bescheinigung über die überstandene Erkrankung ausstellen und per Post zustellen. Hintergrund dafür ist die Ankündigung des Bundes, die Rechte von Covid-19-Genesenen denen, mit einer Corona-Schutzimpfung oder mit einem tagesaktuellen Schnelltest gleichzustellen.
Als Nachweis für eine Impfung kann die Impfbescheinigung oder die Eintragung in das Impfbuch verwendet werden. Zum Nachweis einer überstandenen Coronainfektion werden die Genesenen zeitnah eine Bescheinigung seitens des Gesundheitsamtes erhalten.
„Die Schreiben werden gerade erstellt und sollten spätestens im Laufe der 19. Kalenderwoche bei den Genesenen eintreffen“, berichtet Gesundheitsamtsleiterin Sarah Omar. Die Genesenenbescheinigung sollte gut aufbewahrt werden.
Das Gesundheitsamt bittet von gesonderten telefonischen oder E-Mail-Anfragen abzusehen. Nur wer bis zum 19. Mai keine entsprechende Bescheinigung erhalten hat, wird gebeten eine E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de zu senden.
Zukünftig ist geplant, die Bescheinigungen immer zeitnah an die jeweils Genesenen zu verschicken. „Sollte es bis dahin einheitliche Dokumente des Landes geben, werden wir natürlich damit arbeiten“, so Sarah Omar weiter.
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