Politik | 09.04.2016

ADD warnt vor der Haltung illegaler Hunde

Bestimmte Hunderassen sind gefährlich und unberechenbar

Trier/Rheinland-Pfalz. Fälle von schwerwiegenden Beißattacken gefährlicher Hunde in anderen Bundesländern nimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Anlass, nochmals auf die erforderliche Erlaubnis zur Haltung der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier hinzuweisen.

Die Haltung eines Hundes dieser Rassen ist in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) erlaubnispflichtig und nur unter strengen Auflagen ausnahmsweise, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung und eine besondere Sachkunde nachgewiesen sind, möglich. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind angehalten, strikt gegen Verstöße vorzugehen und die Hunde bei Verstößen sofort sicherzustellen. Dadurch konnte bisher verhindert werden, dass es in Rheinland-Pfalz zu ähnlichen Beißvorfällen wie in anderen Bundesländern mit diesen gefährlichen Hunderassen gekommen ist.

Seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über gefährliche Hunde, das die gefährlichen Rassen verbietet, sind die Zahlen stark rückläufig: Gab es im Jahr 2001 noch 4.018 Hunde dieser Rassen, sind es im Jahr 2010 nur noch 1.606. Gleichwohl stellte die ADD in den vergangenen Monaten fest, dass die Zahlen der illegal in Rheinland-Pfalz gehaltenen gefährlichen Hunde – insbesondere durch Einfuhren aus Osteuropa - steigen. Durch die dort häufig vorherrschenden Zuchtbedingungen sind Krankheiten beziehungsweise in der späteren Entwicklung aggressives Verhalten keine Seltenheit. Oft werden Hunde unter der Rasseangabe American Bully oder Bulldoggen-Mix angeboten. Eine Überprüfung dieser Hunde anhand von phänotypischen Merkmalen zeigte, dass gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2 LHundG dahinter verborgen waren.

Halter machen sich strafbar

Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie, beim Erwerb und der Auswahl eines Hundes darauf zu achten, dass es sich nicht um Abkömmlinge dieser Rassen oder Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen handelt. Die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden sowie die Einfuhr aus dem Ausland sind verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand oder sogar eine Straftat dar. Neben den bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen muss der Halter eines solchen Hundes, der keine Erlaubnis hat, mit der Sicherstellung der illegal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen rechnen; für die dadurch entstehenden Kosten muss grundsätzlich der Halter aufkommen.

Das LHundG sowie weitere Informationen zum Thema gefährliche Hunde sind auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingestellt. Interessierte können über nachfolgenden Link zugreifen: http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/Ordnungswesen,-Hoheitsangelegenheiten/Ordnungsrecht/Gefaehrliche-Hunde/

Pressemitteilung der ADD

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Kommentare
14.04.201610:27 Uhr
Markus

Wenn ich einen solchen „Literarischen Gedankenmüll“ lese, weis ich nicht ob ich heulen oder lachen soll.
Zitat „Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie“
Es ist nicht die Rasse die entscheidet ob das Tier Gefährlich wird. Es ist der Halter.
Das ist wie mit einem Auto das mehr als 300 Km/h fährt. Es ist nicht die Marke die entscheidet ob der Halter damit ein Illegales Rennen in der Stadt fährt. Es ist auch hier, der Halter der hier entscheidet was er mit seinem „Objekt“ anstellt und was nicht. Wollen wir deswegen nun auch manche Automarken verbieten, weil es hier auch ein Paar unvernünftige gibt??
Oder wenn uns ein Politiker anlügen, sowas wie „ich habe meine Doktorarbeit selber geschrieben“ oder wenn sie Drogen nehmen, oder Kinderpornos auf dem PC haben…… sollen wir deswegen gleich alle Mitglieder dieser Partei über den selben Kamm scheren, oder sind dies dann Einzelfälle und die anderen Artverwanden können da nix dafür??!!??
Und zu den Aktuellen Beißstatistiken (die leider nicht als Offizielle Zahlen gewertet werden), dort stehen die Schäferhunde und Mischlinge aus diesen Rassen ganz oben, wobei hier die Polizei und andere Diensthunde noch nicht erfasst wurden.
Und die Bissvorfälle mit kleinen Hunderassen, werden meistens nicht gemeldet, da es hier immer heißt „ach wie Goldig der kleine knurrt und hat leicht gezwickt“!
Man sollte hier mal an einen gesunden Menschenverstand appellieren und nicht einfach einer Liste hinterherrennen, die weder Realistisch noch Zeitgemäß ist.

14.04.201607:27 Uhr
JR

Der Artikel ist mehr als vorurteilsbenebelt geschrieben. Gefährliche Beißattacken gehen nicht nur von gelisteten Rassen aus, sondern es wird - auch lebensbedrohlich - quer durch alle Rassen gebissen. Insbesondere die rheinland-pfälzische Beißstatistik beweist dies eindeutig, und das seit Einführung 2001! Die VERMUTUNG des Gesetzgebers (also eine Behauptung), dass bestimmte Rassen gefährlicher sind, sogar unberechenbar, ist aus kynologischen Gesichtspunkten Quatsch und wissenschaftlich unhaltbar! Zahlreiche wissenschaftl. Studien in der Vergangenheit kamen niemals zu dem Schluss, dass die Gefährlichkeit eines Hundes an seiner Rasse liegt. Der Gesetzgeber hat hier Gesetze aufgrund Vorurteilen und Halbwahrheiten erlassen und hat KEINE wissenschaftliche Grundlage für die Rasselisten. www.gegenrasselisten.de Informieren Sie sich richtig!

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