Politik | 21.03.2018

Bezirksregierung genehmigt die einmalige Bildung zum Schuljahr 2018/19

Bildung einer sechsten Eingangsklasse an der Gesamtschule möglich

Landesregierung muss dringend Regularien für Gesamtschulen überarbeiten

Rheinbach. Die Bezirksregierung Köln hat noch einmal einer einmaligen Bildung einer sechsten Eingangsklasse an der Gesamtschule Rheinbach zum kommenden Schuljahr zugestimmt. Sie folgt damit dem Antrag der Stadt Rheinbach, die damit das Ziel verfolgt, möglichst vielen Rheinbacher Kindern einen Platz an der Gesamtschule anbieten zu können.

Zum Schuljahr 2018/19 sind insgesamt 192 Kinder an der Gesamtschule angemeldet worden, davon 126 aus Rheinbach. Bei der vorhandenen 5-Zügigkeit, die für Rheinbacher Kinder durchaus ausreichend wäre, musste die Schulleitung 53 Ablehnungen aussprechen, darunter 30 Kinder aus Rheinbach. Deshalb hatte der Rat einstimmig beschlossen, erneut eine 6. Eingangsklasse zu beantragen. Zielsetzung ist dabei, zusammen mit einer Ausnutzung des Klassenfrequenzhöchstwertes ausreichend Plätze zu schaffen, dass alle Rheinbacher Anmeldungen berücksichtigt werden können.

Die CDU-Fraktion sieht die Entscheidung der Bezirksregierung differenziert mit einem lachenden und einem weinenden Auge: die jetzt mögliche Problemlösung gilt nur einmalig für das kommende Schuljahr; im Schuljahr 2019/20 steht die Gesamtschule erneut vor dem Problem, Anmeldungen ablehnen zu müssen. Denn noch gilt: Alle Schüler, in deren Gemeinde oder Stadt es keine Gesamtschule gibt, haben grundsätzlich gleichberechtigt zu den Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz am Schulstandort der Gesamtschule Anspruch auf Aufnahme in diese Schulform. Für Gesamtschulen ist zurzeit die Einrichtung von Schuleinzugsbereichen, die den ortsansässigen Schülerinnen und Schülern Vorrang gibt, unzulässig.

Zudem verursacht eine dauerhafte 6-Zügigkeit der Gesamtschule Rheinbach zusätzliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich, die allein von den Rheinbacher Bürgerinnen und Bürger zu tragen wären und nur über eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B erbracht werden könnten.

Deshalb muss die jetzt gewonnene Zeit genutzt werden, die Grundproblematik zu lösen: Gesamtschule und Sekundarschule müssen als Schulform gleichgestellt werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP hat deshalb der Rat die Verwaltung der Stadt Rheinbach beauftragt, in einem Antrag über die Bezirksregierung die Landesregierung zur zügigen Überarbeitung der Regularien für Gesamtschulen und ggf. zur Änderung des Schulgesetzes im vorgenannten Sinne aufzufordern.

Pressemitteilung CDU-Fraktion

im Rat der Stadt Rheinbach

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