CDU-Ratsfraktion Koblenz
Bildungs- und Teilhabescheine
Für Leistungsberechtigte eine wichtige finanzielle Unterstützung
Koblenz. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Leistung für Bildung und Teilhabe. Möglich ist die Beantragung für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II. SGB XII, und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Beantragt werden können diese Leistungen beim Jobcenter, der Wohngeldstelle im Amt 50, Abteilung III, und Amt 50, Abteilung II der Stadt Koblenz. Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Koblenz und den Internetseiten der Fachministerien. Diese und weitere Infos sind das Ergebnis einer Anfrage der CDU-Fraktion zum Nutzen der Bildungs- und Teilhabescheine und bieten somit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Eltern die Möglichkeit, an der Freizeitgestaltung kostenfrei teilzunehmen. Diese Chance sollten sich die Familien nicht entgehen lassen, da Bildungs- und Teilhabe zur Integration beitragen. Pressemitteilung
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