Politik | 13.04.2021

Parents for Future appellieren an die Wachtberger Landwirte

Blühstreifen mit finanzieller Förderung des Landes anlegen

Blüh- und Schonstreifen können in Koexistenz mit der Landwirtschaft die Biodiversität erhalten bzw. wiederherstellen. Was heute (in Werthhoven) noch „Acker“ ist, wird sich im Laufe des Sommers zu einer vielfältigen Blütenpracht entwickeln. Foto: privat

Gemeinde Wachtberg.Es gibt aktuell zahlreiche Imagefilme der Landwirtschaft, die die Aufmerksamkeit darauf lenken sollen, wie wichtig die Erzeugung von Lebensmitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben sei. Das ist sicher richtig – aber nur eine Seite der Medaille. Hinsichtlich Umweltschutz, dem Einsatz von Pestiziden und Herbiziden ist dabei meist nicht die Rede. Die Landwirtschaft wird ermuntert, vielleicht in dieser Hinsicht zukunftsfest umzudenken. Zahlreiche Hofläden haben in Wachtberg schon auf weitgehend biologische Landwirtschaft umgestellt (oder sind noch im Umstellungsprozess) und vermarkten ihre Produkte in eigenen Verkaufsstellen (Liste ist auf der Gemeindehomepage abrufbar).

Eine Möglichkeit, die Umwelt positiv zu gestalten, ist die Anlage von Blüh- und Schonflächen auf sonst intensiv landwirtschaftlich (nahezu industriell) genutzten Flächen. Der Anreiz für einen solchen ökologischen Ausgleich ist ein finanzielles Förderprogramm der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer. Danach können Landwirte Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen für einen Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren anlegen und eine jährliche Zuwendung von 1.200 Euro/ha erhalten. Beantragen können es alle Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Bagatellgrenze beträgt 600 Euro/Jahr.

Blüh- und Schonflächen sind auf 5 Jahre anzulegen

Die Voraussetzungen einer Förderung sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer wie folgt vorgegeben (auszugsweise nachfolgend zusammengefasst):

- Der Blüh- und Schonstreifen wird auf einer Acker- oder Dauerkulturfläche in einer Breite von mindestens 6 bis höchstens 12 Metern entlang der Schlaggrenze oder innerhalb des Schlages oder Blüh- oder Schonflächen von maximal 0,25 ha je Schlag neu anlegt,

- der Umfang der erstmalig zur Auszahlung gelangten Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen ist für die Dauer von fünf Jahren beizubehalten; eine jährliche Verlegung der Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen in gleichem Umfang an andere Stelle ist möglich,

- für die Anlage der Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen ist ausschließlich eine der in NRW festgelegten Saatgutmischungen aus verschiedenen standortangepassten Pflanzenarten gemäß Anlage 2 des RdErl. d. MKULNV NRW vom 29. Oktober 2015 zu verwenden,

- die Einsaat der Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen ist spätestens bis zum 15. Mai des Folgejahres vorzunehmen- wobei eine Herbsteinsaat im Vorjahr nach Ernte der Hauptkultur zulässig ist - und die Blühstreifen oder Blühflächen wenigstens aber bis zum 31. Juli stehengelassen werden,

- auf den Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden

- auf den Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen dürfen außer Pflegemaßnahmen und etwaigen Nachsaaten keine anderweitigen Bearbeitungsmaßnahmen durchführt werden und

- der Aufwuchs muss mindestens in jedem zweiten Jahr nach dem 31. Juli zerkleinert und ganzflächig verteilt werden.

Blühstreifen als Habitat für Insekten und gefährdete Bodenbrüter

Jeder Betriebsinhaber, der sich zu solchen Blühflächen entschließt, leistet damit einen sehr großen und außerordentlich positiven Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur beginnenden Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur auf den Wachtberger Feldern. Im Zeitraum von 5 Jahren stabilisiert dabei nicht nur die Zunahme der Insektenvielfalt auf dieser Fläche, sondern man gibt in diesem Zeitraum auch den bodenbrütenden Vögeln ihr natürliches Habitat wieder. Über ihre zudem dämpfenden Temperaturnischen in der Einbettung in die Gesamtvegetation werden angesichts des Klimawandels weiterhin positive Effekte zu erwarten sein.

Alles in allem kann die Landwirtschaft einen gewissen Ausgleich zu ihren weniger ökologischen Bewirtschaftungsweisen leisten, wenn möglichst viele Flächen in Wachtberg in Blüh- und Schonstreifen umgewandelt werden. Es wäre schön, wenn sich möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe an dieser Blühflächenaktion der Landwirtschaftskammer beteiligen würden.

Wachtberg-Werthhoven als gutes Beispiel für Blühstreifenfelder

In Werthhoven ist man dankenswerterweise schon einen großen Schritt weiter. Hier hat ein Landwirt bereits vorbildlich einen Teil seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche exklusiv für Blühflächen zur Verfügung gestellt. In Verbindung mit – hinsichtlich des Bewuchses - sich selbst überlassenen Wegrainen entlang der Wirtschaftswege wird schon in wenigen Wochen ein beachtliches, vernetztes Potential biodiverser Strukturen entstanden sein. Was der Pflanzen- und Tierwelt zugutekommt, ist auch eine Erlebnisoase für alle Spaziergänger, die sich an der Vielfalt bunt blühender Pflanzen und vielleicht noch nie gesehener Insekten, Schmetterlingen und Käfern erfreuen können.

Fördermittel für Blüh- und Schonflächen stehen abrufbereit zur Verfügung und das Antragsverfahren ist problemlos zu handhaben. Zudem ist die Landwirtschaftskammer im persönlichen Gespräch jederzeit bereit, beratend zu unterstützen. Es wäre ein großer Schritt in Richtung ökologischer Zukunft, wenn der nächste Imagefilm der heimischen Landwirtschaft auch zeigen würde, dass man verantwortlich, nachhaltig und umweltbewusst mit der ihr anvertrauten Natur umgeht.

Pressemitteilung der Parents for Future, Wachtberg

Blüh- und Schonstreifen können in Koexistenz mit der Landwirtschaft die Biodiversität erhalten bzw. wiederherstellen. Was heute (in Werthhoven) noch „Acker“ ist, wird sich im Laufe des Sommers zu einer vielfältigen Blütenpracht entwickeln. Foto: privat

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