In einem Stimmbezirk urden die falschen Wahlzettel ausgegeben
Brohl-Lützing: Wahl muss wiederholt werden
Brohl-Lützing. Bei den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mussten in der Ortsgemeinde Brohl-Lützing im Stimmbezirk 112 (Niederlützingen) bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen fünf für die Gemeinderatswahl abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden, da es sich fälschlicherweise um Stimmzettel für die Wahl des Stadtrates in Bad Breisig handelte.
Der Unterschied zwischen den beiden Wahlvorschlägen der FWG und der Wählergruppe Schäfer betrug in allen drei Stimmbezirken in Brohl-Lützing insgesamt nur 19 Stimmen.
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler hat daher die Gültigkeit der Wahlen in dem Stimmbezirk überprüft mit dem Ergebnis, dass die fehlerhaften Stimmzettel als Verstoß gegen die Wahlvorschriften zu werten sind, der geeignet sein könnte, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Somit hat die Kommunalaufsicht nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz die Wahl in dem betreffenden Stimmbezirk für ungültig erklärt und für den Stimmbezirk 112 eine Wiederholungswahl angeordnet. Die beiden übrigen Stimmbezirke in Brohl-Lützing sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.
Die Kommunalaufsicht hat in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Brohl-Lützing und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sonntag, 25. August 2024, als Wahltag für die Wahl des Gemeinderats Brohl-Lützing im Stimmbezirk 112 festgelegt.
Die Wählerinnen und Wähler des betroffenen Stimmbezirks, die zur erneuten Wahl aufgefordert sind, werden entsprechend benachrichtigt.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeinde Bad Breisig
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