Beller Gemeinderat tagte
Brunnen erhält eine Basaltverkleidung
Auftrag zur Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Rothen Berg“ wurde vergeben
Bell. Die Firma Heuft beabsichtigt die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes. Aufgrund des nun vorliegenden Gesamtkonzeptes beantragte das Unternehmen eine entsprechende Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Im Nahrtal II/Auf dem Dorn“ aus dem Jahr 2007.
In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Beller Gemeinderat einstimmig, für den Bebauungsplan „Im Nahrtal II/Auf dem Dorn“ eine erste Änderung gemäß Paragraph 13 a BauGB in Verbindung mit Paragraph § 2 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Ziel der Änderungsplanung ist eine bessere Nutzbarkeit des Gewerbegrundstückes. Das Änderungsverfahren wird unter Inanspruchnahme des Paragraphen 13 a BauGB, dessen Voraussetzung als erfüllt betrachtet wird, realisiert. Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Investor getragen.
In der Zeit vom 29. Oktober bis 13. November 2015 wurde das Verfahren der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet am Friedhof“ durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde von den Eheleuten Franz und Hedwig Eckert vorgebracht, dass aufgrund der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes, die an deren landwirtschaftliche Hofstelle angrenzt, befürchtet wird, dass erhebliche Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb entstehen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2015 wurden zudem Vorschläge für einen Grundstückstausch bzw. eine Begradigung von Flurstückgrenzen, etc. von Gerd Eckert vorgelegt. Der Beller Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und votierte einstimmig für nachfolgenden Beschlussvorschlag: „Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes wurde entsprechend einer vorliegenden Immissions-Prognose und Abstandsermittlung, welche die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz im Auftrag der Ortsgemeinde Bell erstellt und vorgelegt hat, um kritische Bereiche reduziert, sodass eine Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzung sichergestellt ist. Durch die Reduzierung des Geltungsbereiches sind die von Herrn Eckert vorgebrachten Hinweise und Anregungen nicht Gegenstand der Bauleitplanung und werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens weiter behandelt. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des vorgezogenen Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Kenntnis und beschließt, die - unter Einarbeitung der o.g. Einzelbeschlüsse - modifizierte Planung als Entwurf anzunehmen und das Auslegungsverfahren gemäß Paragraph 3, Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Neue Urnengräber werden errichtet
Die Gemeinde Bell beabsichtigt, auf dem Friedhof im Pflanzbeet neben dem Glockenturm weitere Urnengräber zu errichten. Diese sind auf Wunsch der Gemeinde zur Doppelbelegung vorgesehen. Zur Herstellung der Urnengräber müssen vorhandene Sträucher und ein Baum beseitigt werden. Aufgrund der Größe des Pflanzbeetes sind circa 20 Urnengräber möglich. Die Bauverwaltung hat die vorgenannten Leistungen beschränkt ausgeschrieben. Mit den Erdarbeiten soll bei entsprechender Witterung umgehend begonnen werden. Die Natursteinarbeiten werden separat ausgeführt. Im Haushalt sind 36.000 Euro eingestellt, da noch weitere Urnengräber vorgesehen waren bzw. sind und die Natursteinarbeiten noch ausstehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Erdarbeiten zur Errichtung von weiteren Urnengräbern an die Firma Fuchs aus Burgbrohl zum Angebotspreis von 4.794,21 Euro zu vergeben.
Außerdem beabsichtigt die Gemeinde Bell, ihr Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ zu erweitern. Neben der Erschließung mit Kanal und Wasser wird die Verkehrsfläche zunächst als Baustraße, jedoch mit Bordsteinanlagen errichtet. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erweitert. Mit den Bauarbeiten soll bei entsprechender Witterung ab der 14. Kalenderwoche begonnen werden. Im Haushalt sind 140.000 Euro eingestellt. Der Gemeinderat Bell beschloss einstimmig, den Auftrag für die Erschließungsarbeiten zur Erweiterung des Gewerbegebietes an die Firma Friedrich in Hontheim zum Angebotspreis von 157.590,31 Euro zu vergeben. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 17.590,31 Euro. Im Rahmen der Überlegungen für eine Basaltverkleidung des Brunnens am Dorfplatz einigte der Rat sich darauf, lediglich den Außenrand mit Basalt zu verkleiden. Dagegen soll die Sitzfläche rund um den Brunnen - ebenso wie im vergangenen Jahr - mit Holz belegt werden, da der Basalt im Sommer zu heiß werden könnte.
Gemeinde tritt „Ferienregion Laacher See“ bei
Last, but not least beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Tourismusverband „Ferienregion Laacher See“ beizutreten. Der Tourismusverband erhebt einen Mitgliedsbeitrag auf Grundlage der Beitragsordnung in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner. Für die Ortsgemeinde Bell ergibt sich somit folgender Betrag: 1.339 Einwohner x 0,30 Euro = 401,70 Euro. Diese Kosten werden aus den Tourismusmitteln der Verbandsgemeinde Mendig bestritten.
Anschließend teilte Ortsbürgermeister Bernd Merkler mit, dass die vom Gemeinderat am 22. Dezember 2015 beschlossene Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt und nunmehr genehmigt wurden.
Weiterhin gab Merkler bekannt, dass er sich für die diesjährige Kirmes in Bell - höchstwahrscheinlich erfolgreich - um ein Kinderkarussell bemüht habe. Außerdem habe Herr Schmitz von der Straßenmeisterei Mayen ihm bezüglich des Zustands der L82 mitgeteilt, dass die Winterschäden im Ortsbereich und eventuell auch vom Ortsausgang bis zur Autobahn noch in diesem Jahr beseitigt würden. Abschließend teilte Ortsbürgermeister Merkler mit, dass in der Beller Hauptstraße zwei neue Ferienwohnungen entstanden seien.
