Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfer
Bürger können wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten
Meckenheim. Landtagswahl und Bundestagswahl stehen bevor und die Meckenheimer Bürger werden gebraucht: Als ehrenamtliche Wahlhelfer können sie einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten. Flyer mit der Annahmeerklärung liegen im Rathaus in der Bahnhofstraße 22 sowie im Bürgerservice der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 25, aus und sind zusätzlich im Internet unter www.meckenheim.de unter „Aktuelles“ zu finden.
Am Sonntag, 14. Mai finden die Landtagswahl und am Sonntag, 24. September die Bundestagswahl statt. Sie stellen eine elementare politische Mitbestimmung dar und sind grundlegender Baustein der Demokratie. Organisatorisch gesehen bilden Wahlen aber auch eine Herausforderung, die nur durch die tatkräftige Unterstützung engagierter Bürger zu bewältigen ist. „Beteiligen Sie sich aktiv und melden Sie sich an“, bittet die Stadt Meckenheim um Mithilfe und dankt schon jetzt den freiwilligen Helfern. Bürger, die sich für den Einsatz als Wahlhelfer entscheiden, können an den jeweiligen Wahltagen in einem der 19 Urnenwahlvorstände oder in einem der vier Briefwahlvorstände in unterschiedlichen Funktionen arbeiten. Sofern sie flexibel sind, können die Wahlhelfer in jedem Stimmbezirk eingeteilt werden. Auch besteht die Gelegenheit, einen Wunschbezirk zu nennen. Nach Möglichkeit wird diesem Wunsch auch entsprochen.
Voraussetzung: Zum Wahlhelfer können alle Personen berufen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Vor der Wahl nehmen sie an einer Schulung teil. Hier werden ihnen die wichtigsten Grundlagen vermittelt.
Einsatzzeiten: Die Mitglieder der Urnenwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal, die Briefwahlvorstände um 13 Uhr in den zugewiesenen Räumlichkeiten. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Der Einsatz endet jeweils mit dem Auszählungsende und dem ordnungsgemäßen Verpacken der Unterlagen.
Erfrischungsgeld: Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld gemäß der jeweils geltenden Wahlordnung.
Der Flyer mit der Annahmeerklärung liegt im Rathaus, Bahnhofstraße 22, und im Bürgerservice, Bahnhofstraße 25, aus. Zudem ist er online zu finden unter: www.meckenheim.de, „Aktuelles“. Die Anmeldeerklärung ist ausgefüllt und unterschrieben beim Wahlamt der Stadt Meckenheim einzureichen.
Kontakt: Wahlamt der Stadt Meckenheim, Ursula Schmitz, Bahnhofstraße 25, 53340 Meckenheim, Tel. (0 22 25) 91 72 02, Fax: (0 22 25) 91 76 61 68, E-Mail: ursula.schmitz@meckenheim.de.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
