Politik | 07.06.2019

FWG Mülheim-Kärlich zur Stichwahl

Bürgerinfo

Mülheim-Kärlich. Wer am 26. Mai im Wahllokal gewählt hat und auch bei der Stichwahl am 16. Juni dort wieder wählen möchte, kann dies mit der Wahlbenachrichtigung, die zur Kommunalwahl ausgestellt wurde und dem Personalausweis, wieder tun.

Es reicht auch nur die Vorlage des Personalausweises, falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen sollte.

Wer für den 26. Mai Briefwahl beantragt hatte, bekommt auf alle Fälle wieder Briefwahlunterlagen zugesendet. Dies ist unabhängig davon, ob bei der Beantragung der Unterlagen die Briefwahl für die Stichwahl mitbeantragt wurde oder nicht.

Wer am 16. Juni verhindert ist, keine Briefwahlunterlagen zugesendet bekommt, aber gerne seine Stimme zur Stichwahl abgeben möchte, kann Briefwahlunterlagen online über die Seite www.vgwthurm.de beantragen oder schon jetzt bei der Verbandsgemeinde Weißenthurm im Wahlbüro wählen gehen.

Pressemitteilung der

FWG Mülheim-Kärlich

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