Remagener Stadtrat führte gut fünfstündige Sitzung über Internet durch
Bürgermeister und Beigeordnete wurden für das Rechnungsjahr 2019 entlastet
Änderung der Friedhofssatzung einstimmig beschlossen - Wasserpreis wird ab Januar um 18 Cent pro Kubikmeter teurer
Remagen. Eine lange und recht schwierige Sitzung liegt hinter dem Remagener Stadtrat. Erstmalig wurde die Ratssitzung per Videokonferenz durchgeführt, und das über rund fünf Stunden. Im Unterschied zur Präsenzsitzung waren die Redebeiträge auf zweieinhalb Minuten begrenzt. Die Abstimmung erfolgte zwangsläufig nicht gemeinsam durch Handheben, sondern namentlich wurden die Ratsmitglieder nach Alphabet durch Bürgermeister Björn Ingendahl zur Abgabe der Stimme aufgefordert. Das brachte natürlich eine ganz deutliche zeitliche Verzögerung mit sich. Zudem waren durch die Videokonferenz auch keine Absprachen innerhalb der Fraktionen möglich, Informationsdefizite können so auch nicht ausgeglichen werden. Die ein oder andere Verzögerung kam durch die Einzelaufrufe und nicht jedes „Händchen“, das Redebedarf anmeldete, wurde gleich gesehen. Wie zu erleben war, bedarf es schon noch etwas mehr Praxis, um eine Sitzung in der Größenordnung von einer Ratssitzung völlig reibungslos durchzuführen.
Neben dem umfangreichen Haushaltswerk, dem Haushaltsplanentwurf für 2021, das gegen die Stimmen von SPD und AfD den Rat mehrheitlich passierte (Bericht folgt in der nächsten Woche), standen unter anderem als weitere Punkte die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung, die Festsetzung der Gebühren für Abwasserbeseitigung 2020, sowie der Wirtschaftsplan Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für 2021 an.
Die gute Nachricht für die Bürger ist, dass sich bei den Gebühren für 2020 bei der Abwasserbeseitigung, sprich bei den Vorausleistungen, nichts ändert. Die vorläufig beschlossenen Gebühren und Beiträge müssen nicht verändert werden. Dem stimmte der Stadtrat einstimmig zu. Bei der Wasserversorgung für das kommende Jahr sieht es anders aus. Wie Bürgermeister Björn Ingendahl anführte, solle der Wasserpreis pro Kubikmeter ab 2021 um 18 Cent auf 2,28 Euro steigen. In der Vorlage des Werkausschusses heißt es, dass es gegenüber den Vorjahren eine Erhöhung im Materialaufwand sowie im sonstigen betrieblichen Aufwand gebe. Damit der Mindestgewinn sowie die volle Konzessionsabgabe erreicht werde könne, sei eine Anpassung des Kubikmeterpreises um 18 Cent notwendig. Wilfried Humpert von der FBL machte deutlich, dass das Wasser in Remagen schon mal 2,30 Euro gekostet habe und die Stadt sich mit einem Preis von 2,28 Euro gut sehen lassen könne. Dr. Frank Bliss von den Grünen bedauerte die Erhöhung. Die Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz sei bedrohlich. An dem Thema müsse ernsthaft gearbeitet werden. Für die Zukunft sei vor allem auch an dem Brunnen im Sand zu denken. Für die SPD wollte Fraktionsvorsitzende Christine Wießmann die Erhöhung gerade angesichts des sowieso schwierigen Pandemiejahres nicht mittragen. Letztlich wurde der neue Wasserpreis gegen die fünf Stimmen der SPD und eine Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Bei der Abwasserbeseitigung bleibt bis auf die Fäkalschlammgebühr alles wie gehabt: die Schmutzwassergebühr bleibt bei 2,25 Euro pro Kubikmeter, der wiederkehrende Beitrag bei 0,65 Euro pro Quadratmeter, die Abwasserabgabe bei 17,90 Euro pro Person, bei den Einmaligen Beiträgen der Schmutzwasseranteil bei 1,39 Euro pro Quadratmeter und der Oberflächenwasseranteil bei 3,73 pro Quadratmeter. Erhöht wird die Fäkalschlammgebühr von 24,03 Euro auf 30 Euro pro Kubikmeter. Dies sei notwendig, so der Werkausschuss, da die Abrechnung bei den Abwassergruben nicht kostendeckend sei. Den Preisen bei der Abwasserbeseitigung stimmt der Rat einstimmig zu.
Bezüglich der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung gab es ebenso einmütige Zustimmung der Stadträte. Die Gebühren für Reihengrabstätten und Urnengräber mit zentralem Gedenkstein sollen angepasst und Sternenkindergräber neu aufgenommen werden. Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber soll erweitert werden. Für Reihengrabstätten für Kinder bis einem Jahr werden 100 Euro berechnet, sowie für Wahlgrabstätten für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 300 Euro. Die Benutzungsgebühren der Friedhofshalle werden neu aufgeteilt. Für die Aufbewahrung einer Leiche werden künftig 100 Euro fällig, für die Benutzung der Trauerhalle 150 Euro und für die Aufbewahrung einer Urne 50 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden um die Beisetzungen an Freitagnachmittagen um 80 Euro sowie an Samstagen um 100 Euro ergänzt. Die Kostenerstattung der namentlichen Kennzeichnung der Grabstätten wird auf Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein sowie Sternenkindergräbern erweitert.
Zudem soll der Erwerb eines Grabes nun auch bereits zu Lebzeiten erfolgen können. Verboten werden sollen Grabmale, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Desweiteren sollen die Wuchshöhen von Koniferen oder Ähnlichem festgelegt werden, da vermehrt große Gehölze bei einer Grabeinebnung nicht mehr entfernt werden konnten. Keine Zustimmung hatte im Vorfeld das Erheben von Abräumgebühren von einem Grab bereits bei Erwerb desselben gefunden. Dieser Punkt wurde vor der Abstimmung aus dem Beschluss genommen.
Einstimmig wurden der Bürgermeister und die Beigeordneten zum Punkt Genehmigung der Jahresrechnung 2019 entlastet. Stefanie Jürries als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hatte diesen Punkt geleitet. AB
