Politik | 15.09.2020

Gemeinderat Wachtberg wollte keine Fehler machen

Bürgermeisterin Offergeld erst nach zwei Abstimmungen rechtssicher entlastet

Auch bei der Verabschiedung der neuen OGS-Satzung gab es rechtliche Bedenken – Oberverwaltungsgericht hatte gegen die Gemeinde entschieden

Wachtberg. Bei seiner letzten Sitzung in der zu Ende gehenden Wahlperiode wollte der Wachtberger Gemeinderat keinen Fehler machen. Deshalb musste Vizebürgermeister Oliver Henkel (Grüne) gleich zweimal die Bühne in der Aula des Schulzentrums Berkum erklimmen, auf dem die Verwaltungsspitze Platz genommen hatte. Für einen Tagesordnungspunkt übernahm er nämlich den Vorsitz anstelle von Bürgermeisterin Renate Offergeld (SPD), denn im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018 sollte der Rat ihr die Entlastung erteilen.

Das erwies sich allerdings schwieriger als gedacht, denn die erste Abstimmung stellte einige Ratsmitglieder nicht völlig zufrieden. Henkel hatte nämlich den aus zwei Teilen bestehenden Beschlussvorschlag in einem einzigen Abstimmungsvorgang abgehandelt, mit einstimmigem Ergebnis für die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von 454.637,12 Euro und zugleich für die Entlastung der Bürgermeisterin. Hatte Henkel, der bei der Kommunalwahl auch als Bürgermeisterkandidat gegen Offergeld und Jörg Schmidt (CDU) antritt, zum Ende seines Auftritts noch scherzhaft geäußert: „Daran könnte ich mich gewöhnen“, so hatte er schon wenige Minuten später erneut die Gelegenheit.

Beide Teile getrennt abstimmen lassen

Paul Lägel (SPD) fand es nämlich rechtlich unangreifbarer, über die beiden Teile des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen zu lassen, um nicht in der letzten Ratssitzung noch einen Formfehler zu begehen. „Paul Lägel will mich anscheinend noch öfter hier oben sehen“, kommentierte Henkel das augenzwinkernde, und weil der gesamte Rat das als bessere Lösung ansah, ließ er noch einmal getrennt abstimmen, mit dem gleichen einstimmigen Ergebnis. Diesmal aber vermutlich rechtssicher.

Wenig später gab es auch bei der erforderlichen Änderung der OGS-Satzung erhebliche Bedenken über die Rechtssicherheit des vorgeschlagenen Beschlusses. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte sich nämlich im Juni in einem Verwaltungsrechtsstreit auf die Seite einiger Eltern und gegen die Gemeinde Wachtberg gestellt. Die Berufung der Gemeinde gegen eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu ihren Ungunsten war zurückgewiesen worden, weil die Elternbeitragssatzung „zu unbestimmt“ sei. Denn bislang wurden auch die den Eltern gleichgestellten Personen, sofern sie mit dem Kind und einem Elternteil in einem Haushalt leben, als Beitragsschuldner für die Elternbeiträge der offenen Ganztagsschule herangezogen und mussten daher ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Das bemängelten die Richter am OVG aufgrund zweier voneinander unabhängiger Argumentationen.

Beitragssatzung als Anlage angefügt

So war man gezwungen, die OGS-Satzung entsprechend dem Gerichtsurteil zu ändern. Allerdings hatte die Satzung in der Sitzung des zuständigen Ausschusses für Bildung, Generationen, Sport, Soziales und Kultur nicht vorgelegen, war also auch nicht vorberaten worden und sollte nun im Gemeinderat direkt verabschiedet werden. Doch hier hatte Hartmut Beckschäfer (CDU) Bedenken, denn er befürchtete, dass genau der in dem Urteil beanstandete Fall überhaupt nicht richtig abgebildet werde. Abgesehen davon fehle die für die Umsetzung notwendige Beitragssatzung, denn ohne diese sei der von den Eltern zu leistende Beitrag in jedem Fall null Euro. So wurde dem bei vier Enthaltungen einstimmig verabschiedeten Satzungsbeschluss der Satz hinzugefügt, dass auch die Beitragssatzung als „Anlage 1“ in der aktuellen Version Teil der neuen OGS-Satzung sei.

JOST

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