Personalwechsel nach Steg-Affäre in der Stadtverwaltung von Mayen

Büroleiter muss Posten räumen

Büroleiter muss Posten räumen

Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft, Uwe Hoffmann, muss nun auch seinen Posten als Büroleiter der Stadtverwaltung Mayen abgeben. Foto: Stadt Mayen/FB

05.12.2018 - 10:08

Mayen. Es folgte ein weiterer Paukenschlag in der Mayener Stadtpolitik nach dem Ausweiten der STEG-Affäre um den ehemaligen Chef der Stadtentwicklungsgesellschaft von Mayen. Nach Auskunft der Stadt muss der Ex-Geschäftsführer, Uwe Hoffmann, nun auch seinen Posten als Büroleiter der Stadtverwaltung abgeben. Auf Anfrage von BLICK aktuell teilte die Stadt Mayen mit: „Der Büroleiter wurde ab dem 1.12.18 von seiner Leitungsfunktion im Bereich der Büroleitung sowie den Bereichen 1.1. Verwaltungssteuerung und 1.2 Finanzen sowie 1.4 Rechts- und Schiedsamt temporär entbunden. Seine Leitungsfunktion in Bezug auf den Bereich 1.3 Stadtmarketing, Kultur und Wirtschaft nimmt er weiterhin wahr.“


Unnötige Ausgaben für Flüchtlingsunterkünfte?


Grund für den Personalwechsel in der Stadtverwaltung dürfte ein klärungsbedürftiger Posten sein, der vom ehemaligen Steg-Geschäftsführer für die Sanierung einer Flüchtlingsunterkunft in Mayen verwendet wurde. Der damalige Geschäftsführer soll Mehrkosten im Gesamtwert von 470.000 Euro zu Verantworten haben, wobei es sich um Kredite des Bundes handele. Medienberichten zufolge soll der Stadt Mayen hierdurch ein Schaden von etwa 200.000 Euro entstanden sein.


OB räumt Fehler ein


Wolfgang Treis (Grüne) Oberbürgermeister der Stadt Mayen räumte in einer Stellungnahme Fehler bei der STEG ein: „Es handelt sich um eine äußerst schwierige Situation die einen Mitarbeiter betrifft, der in der Vergangenheit sehr gute Leistungen erbracht hat und vieles in der Stadt Mayen positiv bewegen konnte. Nachdem der abschließende Bericht des Anwaltsbüros erst zum 19.11.2018 vorliegt, ist nunmehr dem Betroffenen Gelegenheit zu einer Stellungnahme einzuräumen. Dies gebieten die Grundsätze eines gerechten Verfahrens. Vor dem Hintergrund des insofern noch laufenden Verfahrens ist eine endgültige Bewertung der Geschehnisse in der STEG derzeit für mich nicht möglich, wobei unstrittig ist, dass Fehler gemacht wurden.“

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