Politik | 08.10.2015

Windkraft war Thema im Planungsausschuss

Bundespolizei ist für Verzicht auf Bebauung der Konzentrationsfläche 1

Sonst konnte eine für die Sicherheit der Bundesrepublik wichtige Richtfunkstrecke gestört werden – Projektentwickler planen mit 170 Metern Anlagenhöhe -

Swisttal. Etwas anders als geplant verlief die Beratung über die weitere Vorgehensweise bei der Windkraft-Konzentrationszone im Swisttaler Planungsausschuss. Eigentlich sollte über den Antrag der drei Projektentwickler entschieden werden, die gewünscht hatten, bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bereits abzufragen, wie die Träger öffentlicher Belange drei verschiedenen Windradhöhen beurteilen. Sowohl die bislang in Rede stehenden 150 Meter sollten geprüft werden, als auch 170 und 185 Meter über Gelände, und zwar in allen drei Zonen. Damit wollte man in Erfahrung bringen, welche Beschränkungen es für die jeweilige Gesamthöhe gebe.

Für die Sicherheit von herausragender Bedeutung

Doch wenige Tage vor der Sitzung hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Gemeindeverwaltung ein Schreiben der Heimerzheimer Bundespolizei übermittelt, das für einige Aufregung sorgte. Der geplante Windpark, besonders die Teilzone 1, liegt nämlich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Liegenschaft der Bundespolizei, und dort werden mehrere empfindliche Antennenanlagen betrieben. Eine etwas abgesetzt Antennenanlage werde dabei mittels Richtfunk angebunden, heißt es in dem Schreiben, und diese Richtfunktrasse führe mittig durch die ausgewiesenen Konzentrationszone 1. Zu allem Überfluss sei diese der einzige Standort für diese Aufgabe überhaupt und daher für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung.

Vor einiger Zeit aber diese Antennenanlage in der Nähe von Ollheim, die rund um die Uhr unbemannt betrieben wird, baulich instandgesetzt. Derzeit werde die technische Erneuerung der Empfangstechnik mit einem Investitionsvolumen von etwa 1,6 Millionen Euro verwirklicht. Die Ansiedlung von Windkraftanlagen bereite der Funkaufklärung im Hinblick auf die damit einhergehenden Störungen jedoch zunehmend Sorge, heißt es weiter in dem Schreiben vom 16. September. Schon 2012 habe man die Wirkung bereits errichteter Windkraftanlagen im weiter entfernten Lommersum auf die Empfindlichkeit der Antennenanlage untersuchen lassen. Die Studie des Fraunhofer-Instituts habe ergeben, dass innerhalb eines Radius von 1500 Metern Störungen deutlich über dem Rauschen zu erwarten seien.

Vorgesehene Anlagentypen sind besonders störend

Für den Standort Ollheim lägen bislang noch keine Daten für eine vergleichbare Berechnung vor. Klar scheine aber, dass bei geringerer Entfernung der Störpegel signifikant ansteige. Und ausgerechnet die Anlagentypen, die für die Standorte in der Gemeinde Swisttal bislang vorgesehen seien, gälten als diejenigen, die am meisten Störungen verursachen. Bei ihnen sei nämlich die strahlenden Komponenten oben in der Gondel verbaut. Andere Windkraftanlagen würden dies vermeiden, indem sie die für die Störstrahlung verantwortlichen Komponenten im Fuß des Turms verbauten.

Zu den mittlerweile bekannt gewordenen neuen Höhen der geplanten Anlagen habe die Bundeswehr bereits Höhenbeschränkungen von 273 Meter über Normalnull eingefordert, die auch für die Bundespolizei von Relevanz seien. Die Bundespolizei wei-se daher auf die unbedingte Einhaltung der geforderten Höhenbeschränkungen hin. „Nach wie vor wäre – besonders mit Blick auf die rund 100 Arbeitsplätze – ein vollständiger Verzicht der weiteren Planung einer Bebauung der Konzentrationsfläche 1 für die Bundespolizei der Weg, der einen störungsfreien Betrieb der installierten Antennen- und Empfangstechnik sicherstellt“, heißt es abschließend in dem Schreiben.

Richtfunkstrecke massives Planungshindernis sein

Demnach könne die Richtfunkstrecke ein massives Planungshindernis sein, vermutete nicht nur Monika Goldammer (FDP). Sie riet dazu, bevor man überhaupt weitermache, sich näher mit dem Thema zu befassen. Auch Tobias Leuning (SPD) war der Ansicht, dass die Arbeitsplätze bei der Bundespolizei Vorrang haben müssten von dem Ausbau der Windenergie. Markus Tilgner (BfS) bestätigte die grundsätzlich ablehnende Haltung seiner Fraktion zur Windkraft-Konzentrationszone und sah die Gemeinde „jetzt erst recht in einer äußerst unbefriedigenden Situation.“

Planer Dr. Detlef Naumann zeigte sich seinerseits „ein wenig entsetzt“ über die Herangehensweise der Bundespolizei, denn man habe dort bereits mehrfach um eine Stellungnahme gebeten, es sei jedoch nie etwas Brauchbares gekommen – und jetzt das. Er machte aber auch klar: „Bevor nicht alles geklärt ist, wird es keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben.“ Allerdings müsse auch die Gemeinde ihrer Verpflichtung nachkommen, der Windkraft substantiell Raum zu geben und zugleich sicherzustellen, dass genügend Energie erzeugt werden könne. Und da sei es nun einmal so, dass der Windertrag mit zunehmender Höhe der Windräder stark ansteige. So bringe eine Vergrößerung des Windrades von 150 auf 170 Meter gleich 20 Prozent mehr Ertrag.

185 Meter Anlagenhöhe sind wohl vom Tisch

Deshalb sei es umso wichtiger, so früh wie möglich Kriterien aus allen Bereichen zusammenzutragen für die spätere Festlegung der Anlagenhöhe. Die Auswirkungen verschiedener Anlagenhöhen müssten seiner Ansicht nach auch deshalb geprüft werden, um keinen Rechtsfehler zu begehen, der am Ende die ganze Planung über den Haufen werfen könnte. Wobei alle drei Projektträger versicherten, man plane derzeit höchstens mit 170 Metern Gesamthöhe, die 185 Meter seien vom Tisch.

So nahm der Ausschuss den Wunsch der Projektentwickler, nicht nur eine, sondern drei Anlagenhöhen bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen zu lassen, zur Kenntnis, stimmte aber nicht darüber ab. Die Projektentwickler wollen damit schon früh in Erfahrung bringen, ob es irgendwelche konkreten Beschränkungen durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebe. Vor allem die Restriktionen durch den Flugverkehr der Bundeswehr sowie die Richtfunkstrecke der Bundespolizei für die jeweilige Anlagenhöhe sei entscheidend. Bislang lägen den Projektentwicklern zu vergleichbaren Abfragen unterschiedliche Auskünfte vor.

Planungshoheit der Gemeinde bleibt unberührt

Die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner machte aber auch deutlich: „Die Abfrage der genannten Höhen bedeutet nicht, dass die maximalen Höhen auch zugelassen und festgesetzt werden müssen. Die Planungshoheit der Gemeinde bleibt unberührt.“ Die Entscheidung über die Anlagenhöhe müsse letztlich der Gemeinderat treffen.

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