Politik | 29.11.2023, 14:47 Uhr

CDU-Bundestagsabgeordnete kritisiert Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz scharf:

Bundesregierung jongliert mit den Geldern der Ahrtalhilfe

Mechthild Heil MdB (CDU).  Foto: Tobias Koch
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Kreis Ahrweiler. „Regelmäßig muss die Bundesregierung zum Jagen getragen werden, wenn es um weitere Erleichterungen für den schleppenden Wiederaufbau im Ahrtal geht. Nur wenn es darum geht, blumige Begründungen für die Manipulationen der Bundesregierung im Bundeshaushalt zu finden, dann fällt dem Bundeskanzler das Leid der Menschen im Ahrtal plötzlich wieder ein,“ kritisiert die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz am Dienstagmorgen scharf. „Es war die Ampelkoalition, die die Buchungsregeln für Sondervermögen verfassungswidrig nachträglich geändert und damit auch die Ahrtalhilfe wissentlich in Gefahr gebracht hat.

Nach dem klaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen sie nun ihren Scherbenhaufen zusammenkehren und sind sich dabei nicht dafür zu schade, mit den Geldern der Ahrtalhilfe zu jonglieren,“ ist Mechthild Heil deutlich empört. Es sei mehr als selbstverständlich, dass die Ampel die fest zugesagten Mittel für den Wiederaufbaufonds nach ihren Buchungstricks nun wieder auf eine solide Grundlage stellt. Der Versuch, dies als Hebel zu benutzen, um weitere Gelder für die unsolide Haushaltsführung der Ampelkoalition herauszuschlagen sei „zutiefst unanständig“. Mechthild Heil abschließend: „Wenn es dem Bundeskanzler tatsächlich um die Menschen im Ahrtal gehen würde, dann sollte er unsere Initiativen für Erleichterungen beim Wiederaufbau unterstützen und zu einem echten Arbeitstermin ins Ahrtal kommen, um sich die Nöte der Menschen anzuhören. Für die Dreistigkeit im Plenum könnte er sich dann gleich bei den Betroffenen direkt entschuldigen.“

Zum Hintergrund: Für die Ahrtal-Hilfen ist im Sommer 2021 das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet und mit Kreditermächtigungen ausgestattet worden. Dies waren Notlagenkreditermächtigungen, da im Jahr 2021 die Schuldenbremse ausgesetzt war. Mit dem Regierungswechsel hat die Ampelkoalition dann die neue Buchungsregel für Sondervermögen einführt, nach dem nicht mehr der Zeitpunkt des Ausgebens des Geldes aus dem Sondervermögen auf die Anrechnung der Schuldenbremse relevant sein sollte, sondern der Zeitpunkt der Umbuchung der Kreditermächtigungen vom Kernhaushalt in ein Sondervermögen. Das hat das Bundesverfassungsgericht für nicht vereinbar mit Jährigkeit und Jährlichkeit des Haushalts erklärt. In der Folge müssen nun Ausgaben aus Sondervermögen wieder auf das Jahr gerechnet werden, in dem sie tatsächlich anfallen. Der öffentliche Fokus nach dem Urteil lag auf dem Klima- und Transformationsfonds und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Aber auch die „Aufbauhilfe 2021“ ist von der falschen Buchführung der Ampel betroffen, die nun korrigiert werden muss.

Pressemitteilung

Mechthild Heil, MdB

Mechthild Heil MdB (CDU). Foto: Tobias Koch

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