Politik | 07.12.2016

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), MdB

Bundesregierung stärkt die wohnortnahen Sportplätze

Neue Sportanlagenlärmschutzverordnung verbessert die Situation für Sportvereine

Region. Gute Nachricht für viele Mädchen, Jungen, Frauen und Männer, die aktiv Sport treiben oder ihm gerne zuschauen: Wie die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker mitteilt, hat die Bundesregierung die Lärmrichtwerte für die Ruhezeiten an Wochentagen zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst. Die neue Regelung muss noch durch den Bundesrat, dessen Zustimmung aber als sicher gilt.

Das bedeutet zum Beispiel für Sportvereine eine bessere Nutzung der Anlagen und geringere Mindestabstände der Sportplätze zur Wohnbebauung.

Sinn der neuen Lärmschutzverordnung ist es, Sportplätze rechtssicher nah am Wohnort betreiben zu können. Das begrüßt Elisabeth Winkelmeier-Becker ausdrücklich: „Es gibt Sinn, die Existenz von Sportplätzen in den Wohnvierteln zu sichern. Sie sind Treffpunkt für viele Menschen aller Generationen und gehören mitten ins Leben. Die berechtigten Interessen der Anlieger nach Ruhe werden durch die nun vorgenommene Erhöhung der Lärmgrenzwerte nicht wesentlich tangiert. Zudem bleiben die Grenzwerte deutlich unter denen, die Anwohner für den Straßen- oder Luftverkehr hinnehmen müssen. Der Schutz vor erheblichen Belästigungen sowie vor Gesundheitsgefahren durch die Geräusche von einer Sportanlage bleibt auch mit den neuen Grenzwerten erhalten.“

Pressemitteilung

Elisabeth Winkelmeier-Becker

(CDU), MdB

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