Bürgerinitiative „Wir gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ begrüßt neues Gesetz
Bundestag verbietet laute Güterzüge ab 2020
Weißenthurm. „Der 30. März 2017 ist ein Tag der Freude und des Erfolgs für die Bahnanwohner, die Bürgerinitiativen und die vielen Bürgervertreter, die sich gemeinschaftlich mit großem Engagement seit Jahren für ein leiseres und damit zukunftsfähiges Mittelrhein- und Moseltal einsetzen“, erklärte Georg Hollmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm, zur einstimmigen Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbot lauter Güterzüge ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 im Deutschen Bundestag und fügte an: „Nun zahlt es sich aus, dass wir unser gemeinsames Ziel – Reduzierung des Bahnlärms auf ein erträgliches Maß – immer im Blick behalten haben.“ Dank des neuen Bundesgesetzes sind ab dem 13. Dezember 2020 Fahrverbote für laute Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen möglich. Durch die nun gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung auf sogenannte „Flüsterbremsen“ wird der von Güterwaggons verursachte Lärm günstigenfalls um bis zu zehn Dezibel herabgesetzt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des Bahnlärms in der tatsächlichen Wahrnehmung durch das menschliche Gehör. Die Waggonbesitzer sind nun im Zugzwang: Umrüstung oder Neubeschaffung von Güterwaggons lautet jetzt das Gebot der Stunde. Für die durch unerträglichen Bahnlärm, massive Erschütterungen und Feinstaub noch immer gequälten Menschen entlang der Bahntrassen ist dieses Gesetz ein weiterer hoffnungsvoller Schritt hin zu einem wieder menschenwürdigen Leben an und mit der Bahn. Diese Entwicklung wird sich, sso ist zu erwarten, zugleich auch sehr positiv auf den Naturschutz, den Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft und die Zukunft ganzer Regionen auswirken. Rolf Papen, der 1. Vorsitzende der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ freut sich darüber, dass die Not der Bahnanwohner im Mittelrhein- und Moseltal endlich in Berlin wahrgenommen wurde und nun zu politischen Konsequenzen geführt hat. Papen weiter: „Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein ganz wichtiger Schritt zu mehr Vertrauen auch in die Bundespolitik, aber wir sind noch lange nicht am Ziel und bei den realistischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Bahnlärms als Voraussetzung einer umweltfreundlichen und damit zukunftsfähigen Bahn gibt es – trotz des jetzt eingetretenen großen Fortschritts - noch viel zu tun. Neben der Modernisierung von Loks und Waggons und der Planung von Entlastungs- und Neubaustrecken muss unverzüglich die Geschwindigkeit, insbesondere der Güterzüge bei Ortsdurchfahrten, auf maximal 70 Stundenkilometer gedrosselt werden. Die zum Beispiel in Weißenthurm aber auch in Brohl-Lützing oder Sinzig erlaubten 120 Stundenkilometer sind wegen der erheblich größeren Lärmbelastung, aber auch aufgrund von Sicherheitserwägungen, inakzeptabel. Darüber hinaus muss ab 2020 ein Nachtfahrverbot für noch immer laute Güterzüge greifen. Den nun eingetretenen Erfolg bezeichnete Papen als eine großartige Gemeinschaftsleistung vieler Menschen, die sich mit Missständen nicht abfinden, sondern zukunftsweisende Problemlösungen anstreben. Sein Dank richtete sich diesbezüglich an die zahlreichen Mitglieder und treuen Unterstützer der Weißenthurmer Bürgerinitiative, an die im Engagement nie nachlassenden Landräte und Bürgermeister der Region und gleichermaßen engagierte Abgeordnete und nicht zuletzt an die Mitstreiter der anderen Bürgerinitiativen insbesondere im Mittelrhein-und Moseltal.
Pressemitteilung der
Bürgerinitiative „Wir gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“
