Politik | 29.06.2021

Stadtrat beschließt Rheinbacher Stadtordnung

Bußgelder sollen dazu beitragen, dass Rheinbach sauberer und ordentlicher wird

Kontrolliert werden soll das Ganze vom Ordnungsdienst der Stadt Rheinbach, der dafür organisatorisch neu ausgerichtet wird – Informationskampagne soll das Thema bei der Bürgern bekannt machen

Rheinbach. Rheinbach soll wieder sauberer und ordentlicher werden, deshalb beschloss der Rheinbacher Stadtrat einstimmig bei zwei Enthaltungen die Neufassung der „Rheinbacher Stadtordnung“. Damit tritt auch ein umfangreicher Bußgeldkatalog in Kraft, der Bußgelder für alle möglichen Regelübertretungen festlegt. Kontrolliert werden soll das Ganze vom Ordnungsdienst der Stadt Rheinbach, der dafür organisatorisch neu ausgerichtet wird. Flankiert werden soll die Neuerung mit einer Informationskampagne nach dem Motto: „Prävention vor Sanktion“.

„Das Thema Sauberkeit und Ordnung liegt uns und den Bürgern sehr am Herzen“, bekräftigte Dr. Georg Wilmers (SPD), deshalb sei die Neufassung der „Rheinbacher Stadtordnung“ eine ausgezeichnete Idee. Allerdings unterlägen die zugrunde liegenden Werte und Normen einem stetigen Wandel und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. „So führt auch in Rheinbach ein zunehmendes Sicherheits- und Sauberkeitsbedürfnis sowie ein steigendes Umweltbewusstsein dazu, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung (OV) der Stadt aktualisiert werden sollte“, erläuterte Fachgebietsleiterin Daniela Hoffmann.

Von Jahr zu Jahr vertröstet

Einige Fraktionen im Stadtrat hatten bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie angeregt, die Arbeit des Ordnungsbereiches zu intensivieren, die OV anzupassen und um einen Bußgeldkatalog zu ergänzen. Darauf wies UWG-Fraktionschef Dieter Huth hin: „Seit vielen Jahren drängt die UWG auf eine Neufassung und Offenlegung der Regeln des geordneten Zusammenlebens. Von Jahr zu Jahr wurden wir vertröstet“, kritisierte er. „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für unsere Mitbürger sowie eine förderliche Lebens- und Wohnqualität in Rheinbach stehen bei uns mit an erster Stelle der Agenda.“

Das Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten hatte die „Rheinbacher Stadtordnung“ erarbeitet und ihr einen Bußgeldkatalog beigefügt. Darin werden Tatbestände konkretisiert, wie das Wegwerfen von Kaugummis und Zigaretten, zudem eine Aschenbecherpflicht für rauchende Gäste in Gastronomiebetrieben eingefügt. Die Regelung der Mittags- und Nachtruhe wurde in einem Paragraphen neu gegliedert und einige veraltete und überholte Tatbestände entfernt. Der Bußgeldkatalog gibt den finanziellen Rahmen für alle Verstöße gegen die „Rheinbacher Stadtordnung“ vor und richtet sich beim Strafmaß nach der Intensität der Störung, Gefährdung oder Verschmutzung und nach den Auswirkungen für die gesamte Stadtgesellschaft.

Von der Bevölkerung akzeptiert und angenommen

Nachhaltig wirksam seien die Regeln aber nur dann, wenn sie von der Bevölkerung akzeptiert und angenommen würden, wusste Hoffmann. „Erste Voraussetzung dafür ist, dass sie auch bekannt sind.“ Deshalb setze die Stadt auf Kommunikation und Prävention und wolle deshalb gleich zu Beginn eine öffentliche Kommunikationskampagne mit Hilfe einer Kommunikationsagentur für geschätzte 5000 Euro starten. „Wir müssen das Thema in die Köpfe der Bürger hineinbekommen mit dem Ziel, dass sich die Leute daran halten und überhaupt keine Verwarnung nötig ist“, ergänzte Wilmers. Allerdings müssten die Kontrollen verstärkt werden, denn die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sei entscheidend für das Einhalten der Regeln.

Deshalb soll der Stadtordnungsdienst künftig das Sicherheitsgefühl der Bürger verbessern und für den Schutz städtischer Anlagen und Einrichtungen sorgen – verstärkt auch in den Abend- und Nachtstunden. Er sei außerdem erster Ansprechpartner für Probleme und Fragen der Bürger, so Hoffmann, und zugleich auch das „Auge“ für die gesamte Stadtverwaltung. Zudem werde ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes geleistet und die Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie flexibel umgesetzt.

Kontrolle auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten habe es bislang lediglich an einem wechselnden Wochentag die Überwachung des ruhenden Verkehrs und entweder freitags oder samstags eine Abendkontrolle von 19 bis 1 Uhr durch Aushilfen auf 450-Euro-Basis gegeben, berichtete Hoffmann. Die Coronapandemie habe eine Ausweitung dieser Dienste notwendig gemacht, „denn eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten wird außerhalb der normalen Dienstzeiten der Verwaltung in den frühen Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden verübt.“ Künftig soll der Ordnungsaußendienst deshalb an zwei Wochentagen sowie am Freitag und Samstag in den Abendstunden auch nach 18 Uhr und darüber hinaus bei Veranstaltungen nach Bedarf eingesetzt werden.

Zudem werde die bisher fast strikte Trennung zwischen dem allgemeinen Ordnungsdienst und der Überwachung des ruhenden Verkehrs aufgegeben und so eine größere Flexibilität in einem größeren Team mit gleichartigen Aufgaben geschaffen. Eine Intensivierung des Außendienstes habe jedoch auch Konsequenzen für den Innendienst, denn eine steigende Anzahl von Bußgeldverfahren bedeuteten auch Mehraufwand in der Bearbeitung. Insofern sei mittelfristig auch im Innendienst zusätzlicher Bedarf zu erwarten. Allerdings hätten die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass eine erhöhte Präsenz, verbunden mit einem maßvollen Vollzug der Gesetze und örtlichen Regeln, für die Außenwahrnehmung der Stadt wichtig und richtig seien.

Das steht in der „Rheinbacher Stadtordnung“

In der „Rheinbacher Stadtordnung“ wird unter anderem bestimmt, dass städtische Anlagen wie Spiel- oder Sportplätze sowie Verkehrsflächen nicht verunreinigt oder verschmutzt werden dürfen. Dazu zählt etwa das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Zigarettenkippen, Lebensmittelresten und Kaugummis. Verboten ist außerdem das Ausspucken vor Passanten, das Bespucken von Sitzgelegenheiten, aggressives Betteln, Lärm durch Schreien und Grölen sowie der übermäßige Alkoholkonsum und der Genuss von Rauschmitteln. Das Verrichten der Notdurft wird ebenso mit einem Bußgeld belegt wie das Sitzen auf der Rückenlehne einer Bank. Grillen, Zelten und Übernachten in den Freizeitanlagen ist untersagt, ebenso Vandalismus an Sträuchern und Pflanzen sowie an Sitzgelegenheiten, Spielgeräten oder Schildern. Rund um Gastronomie und Gewerbebetriebe müssen Abfallbehälter und Aschenbecher aufgestellt und zeitig geleert werden. Wildes Plakatieren ist ebenso wie Graffiti verboten. Die Benutzung der Kinderspielplätze ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet. Tiere sind dort ebenso verpönt wie das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln, aber auch das Fahren mit Skateboards, In-Line-Skatern oder Rollschuhen, Fahrrädern und Mofas. Die Mittagsruhe geht von 13 bis 15 Uhr, von 22 bis 6 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten – außer an Karneval und Kirmes. Das Verwarngeld beträgt, je nach Schwere des Vergehens, zwischen 25 und 300 Euro, im Wiederholungsfall wird es noch wesentlich teurer. JOST

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