Erwin Rüddel, MdB stärkt und unterstützt Schuldnerberatung der Caritas
Caritas hilft Überschuldeten aus dem Talkessel
Region. „Eine immens wichtige Aufgabe, der sich die Caritas mit viel Kraft und Engagement widmet, ist die Schuldner- und Insolvenzberatung. Gerade in Zeiten steigender Kosten muss diese Herausforderung gestärkt, verstetigt und ausgebaut werden. Die Schuldnerberatung trägt aktiv zur Armutsbekämpfung bei und verbessert erheblich die psychische, soziale und gesundheitliche Situation überschuldeter Menschen. Durch notwendige Lernprozesse und persönliche Erkenntnisgewinne soll der Drehtüreffekt und erneute Überschuldung vermieden werden. Eine zweite Chance motiviert und vermeidet oft den Fall in die Sozialleistung“, argumentierte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel anlässlich eines Informationsaustauschs mit dem Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. gegenüber dessen Vorstand. Der Parlamentarier weiß um die hervorragende Arbeit des Caritasverbandes in seinem Wahlkreis und unterstützt dessen Belange auch explizit in Berlin. „Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist oft die einzige Möglichkeit aus dem Dschungel finanzieller Probleme herauszukommen und eine zweite Chance zu erhalten“, so Rüddel gegenüber dem 1. Vorsitzenden Werner Hammes, Caritasdirektor Eberhard Köhler sowie der Schuldner- und Insolvenzberaterin Susanne Wilmer.
Situationsbedingte Teuerungsraten, wie derzeit auf dem Energie- und Lebenshaltungssektor, verschlimmern bei zahlreichen Menschen und Personengruppen finanzielle Situationen, die hilfesuchend bei Insolvenz- und Schuldnerberatungen, wie dem Caritasverband, ankommen. „Schuldnerberatung ist Sozialarbeit mit verschuldeten und überschuldeten Menschen, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Wenn ihr Schuldenberg so hoch ist, dass sie Strom und Miete nicht mehr zahlen können, die Bank ihnen nichts mehr auszahlt oder ihnen Kredit und Girokonto kündigt, der Gerichtsvollzieher beauftragt ist, um Lohn, Gehalt oder Konto zu pfänden, kommen die Menschen zu uns“, merkte Caritasdirektor Eberhard Köhler an und spricht von einem Teufelskreis.
Da gelte es einmal mehr die Personen vor weiteren finanziellen Desastern zu bewahren, wie der Aufnahme weiterer Kredite, um ausstehenden Verpflichtungen nachzukommen. „Statt auf augenscheinlich verlockende Angebote von Kredithaien hereinzufallen, bieten wir eine auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Schuldnerberatung an, die den Betreffenden einen helfenden Weg aufweist, aus ihrem finanziellen Malheur herauszukommen“, pflichtete Schuldner- und Insolvenzberaterin Susanne Wilmer bei.
Dabei geht die Caritas vom Ansatz her ganz pragmatisch vor: Klärung der finanziellen Situation, Überprüfung der Gläubigerforderungen, Aufklärung über eventuell zustehende Sozialleistungen, Hilfen zur Erstellung eines Haushaltsplanes, Entwicklung eines Sanierungskonzeptes, Verhandlung mit Gläubigern, außergerichtliche Einigungsversuche, Insolvenzberatung und -begleitung während des laufenden Verfahrens, Klärung sozialer Schwierigkeiten sowie Vermittlung weiterer Hilfen. „Es stehen keine Geldmittel zur Verfügung und es werden keine Bürgschaften übernommen. Die Betreffenden müssen bereit sein, ihre finanziellen und sozialen Verhältnisse offenzulegen, keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen, aktiv und motiviert mitzuarbeiten sowie Termine und Vereinbarungen einzuhalten“, ergänzte Caritas-Vorsitzender Werner Hammes.
Zur Schuldnerberatung ist anzumerken, dass diese aktiv und erheblich zur Armutsbekämpfung beiträgt sowie die psychische, soziale und gesundheitliche Situation überschuldeter Menschen nachhaltig stabilisiert. Darüber hinaus sind die vom Land zertifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Rahmen der Pfändungskonten-Schutzgesetze und der Insolvenzordnung zu Rechtsdienstleistungen befugt. So soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vor Beantragung eines gerichtlichen Verbraucher- Insolvenzverfahrens möglichst eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern unter Federführung der Insolvenzberatungsstellen erfolgen. Aus Sicht des Staates zahlt sich die Schuldnerberatung ohnehin schnell aus. Sie bewahrt davor, dass viele ehemalige Gemeinschuldner in die Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit abgleiten und so ihre Fähigkeiten der Volkswirtschaft ganz verloren gehen.
„Wer keine Chance mehr hat seinen Schuldenbetrag jemals abzutragen, ist demotiviert und wird keine Steuereinnahmen generieren. Fällt er obendrein noch in Sozialleistungsbezug, wird es für den Staat doppelt teuer“, hieß es unisono mit der Anmerkung, dass das Bundessozialgericht am 13. Juli 2010 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung entschieden hat. „Deshalb gilt es die Schuldner- und Insolvenzberatung zu verstetigen, wobei auch angemerkt werden muss, dass der Anteil der 60+-Gruppe weiter zunimmt. Ein Moratorium der Energiepreisentwicklung ist dringend erforderlich. Hinblickend der insbesondere durch die Energiekrise und Teuerungsrate bedingten Schuldnerberatung sollten Neustarts ermöglicht werden und keine Jobhindernisse mehr bestehen“, bekräftigte Erwin Rüddel.
Pressemitteilung
Büro Erwin Rüddel, MdB
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