Starkregen- und Hochwasserschutz mit einfachen Mitteln
Chance für Gelsdorf?
Gelsdorf. Sehr intensiv hatte sich der Ortsbeirat Gelsdorf mit der Aufforderung zur Stellungnahme zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.24 „Wildacker“ befasst.
Punkt für Punkt waren die Themen, die mit der Änderung des Flächennutzungsplans und dem aufzustellenden Bebauungsplan verknüpft sind, betrachtet und bewertet worden. Im Fazit kam der Ortsbeirat bei einer Gegenstimme zu einer abschließenden Feststellung. - Der Hochwasserschutz muss zwingend vor jeglicher Flächenentwicklung umgesetzt werden. Erst nach gesichertem Schutz, nachgewiesener Kanalverträglichkeit und geprüftem Bedarf an schulischer Infrastruktur, kann eine sinnvolle und verantwortbare Bauleitplanung stattfinden.
Dieser Abwägung schloss sich die FWG-Fraktion nunmehr für den Gemeinderat an, griff die Ideen des Ortsbeirates auf und brachte einen umfassenden Antrag in die Ratssitzung ein.
Obwohl der Bürgermeister als Sitzungsleitender die über den eigentlichen Punkt der Tagesordnung hinausgehenden Vorschläge des Antrages monierte, konnten die wesentlichen Punkte in Zusammenführung mit einem noch am Sitzungsabend gestellten Antrag der „Deutschland-Koalition“ fusioniert werden.
Im Ergebnis ist das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und die Aufstellung des Bebauungsplanes gestoppt. Die Idee eines Wall-/Grabensystems, die erfolgreich in Oeverich (Beschluss-Nr. 2016/0055 mit Bild) umgesetzt wurde, soll als nächstes angegangen werden.
Pressemitteilung der
FWG Grafschaft
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