Politik | 24.08.2023

Die Verbandsgemeinde spricht von einer „bislang ungewöhnlichen Maßnahme“

Cochemer Bürgermeister erlässt Allgemeinverfügung: Keine Messer beim Weinfest

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Cochem. Auch in diesem Jahr wird es wieder Tausende zum Wein- und Heimatfest in Cochem hinziehen. Um für Sicherheit auf dem größten Weinfest der Region zu sorgen, hat die Stadt um Bürgermeister Walter Schmitz ein umfangreiches Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Über dieses Konzept hinaus wird es aber noch „weitere, bislang ungewöhnliche Maßnahmen geben“, wie die Verbandsgmeinde Cochem nun mitteilt.

Vor dem Hintergrund des Tötungsdeliktes bei der Säubrennerkirmes in Wittlich hat VG-Bürgermeister Wolfgang Lambertz per Allgemeinverfügung ein Messerverbot auf dem Weinfest angeordnet. „Bei mehreren Vorfällen in unserer Region und in Wittlich wurden sogenannte gefährliche Gegenstände bzw. Messer eingesetzt. Dabei muss man wissen, dass das Mitführen nicht grundsätzlich verboten ist; bei Messern ist dies z.B. von der Klingenlänge abhängig. Man fragt sich aber: Was will jemand mit einem Messer auf einem Fest? Diese haben nach meiner Überzeugung auf einem Fest nichts zu suchen“, begründet Lambertz. Auf Bitten von Lambertz wurde seitens der Verwaltung geprüft, inwiefern das Mitführen von gefährlichen Gegenständen während und auf dem Weinfest verboten werden kann. Das Resultat: Dies geht nur per sogenannter Allgemeinverfügung.

Der VG-Bürgermeister möchte mit diesem Schritt allen Festbesuchern nochmals deutlich machen, dass gefährliche Gegenstände wie Messer nichts auf einem Fest zu suchen haben. Der Spielraum der Ordnungskräfte bei Kontrollen wird dadurch ebenfalls erweitert.

Wolfgang Lambertz abschließend: „Das gemeinsame und friedliche Feiern der Menschen von nah und fern, der Genuss von Musik und Wein und die Pflege unserer Traditionen sollen bei diesem Fest, das seit fast 90 Jahren gefeiert wird, im Mittelpunkt stehen. Gefährliche Gegenstände und Messer haben hier nichts zu suchen.“

BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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