Politik | 31.03.2020

Das Ordnungsamt in Zeiten des Corona-Virus:

Foto: Verbandsgemeinde Unkel

Grill-Feier auf dem Renesse-Platz von Rheinbreitbach

Trotz bestehendem Kontaktverbot wurde am Abend des 23. März 2020 auf dem Renesse-Platz von Rheinbreitbach eine Grillparty gefeiert. Einem Spaziergänger fielen am darauffolgenden Morgen die „Partyreste“ auf, die aufgrund der zurückgelassenen Müllreste auf eine größere Menschenansammlung hindeuteten. Verstöße gegen das Kontaktverbot stellen nach der 3. CoBeLVO vom 23. März 2020 einen Bußgeldtatbestand dar und können ggf. auch als Straftat geahndet werden.

Hinweise, die zur Identifizierung der Grillpartybesucher führen, nimmt das Ordnungsamt telefonisch unter 02224 – 18060 oder per E-Mail unter ordnungsamt@vgvunkel.de entgegen.

Tägliche Kontrollen des Kontaktverbots sowie der Hygieneauflagen

Bei den in der 13. KW täglich durchgeführten Überprüfungen der Hygieneauflagen der Einzelhandelsbetriebe konnten keine nennenswerten Verstöße festgestellt werden.

Am Sonntag, den 22. März 2020 wurde dem Ordnungsamt in den Nachmittagsstunden eine größere Menschenansammlung von ca. 150 Personen auf der Erpeler-Ley von Erpel gemeldet. Im Rahmen der umgehenden Überprüfung der Örtlichkeit konnten jedoch lediglich ca. 30 Personen mit ausreichendem Abstand zueinander festgestellt werden.

In den Abendstunden des 24. März 2020 konnten zwei Jugendliche auf dem gesperrten Schulhof der Grundschule Erpel angetroffen werden. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt. Am 26. März 2020 wurde gegen 17:00 Uhr an der Rheinpromenade von Unkel eine Versammlung von 5 Personen aufgelöst. Nach Feststellung der Personalien wurde auch diesen Personen ein Platzverweis erteilt.

Zum Schutz der Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus Covid-19, führt das Ordnungsamt tägliche Kontrollen zur Überprüfung des Kontaktverbots, sowie zur Einhaltung der Hygieneauflagen bei Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel und Getränkemärkten durch.

Auch wenn das Kontaktverbot einen noch die dagewesenen Eingriffe in die Freiheitsrechte darstellt, ist es zum Schutz der Allgemeinheit begründet. Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst diesen Vorgaben zu folgen.

Unkel, den 27. März 2020

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag

Christoph Heck

stv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste

Foto: Verbandsgemeinde Unkel

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