„Sind die Warnstreiks bei der Bahn noch verhältnismäßig?“ in BLICK aktuell 47/23
„Das nenne ich unverhältnismäßig“
Das Grundgesetz gewährleistet in Artikel 9 den Gewerkschaften das Streikrecht. Damit hat es den Gewerkschaften eine machtvolle Waffe anvertraut.
Man darf aber davon ausgehen, dass die Väter des Grundgesetzes dabei vorausgesetzt haben, die Gewerkschaften würden von ihrem Streikrecht nur mit Vernunft und Augenmaß Gebrauch machen. Jedenfalls hat es ihnen ferngelegen, ein Recht auf Maßlosigkeit und Unvernunft zu schaffen. Indem die Lokführer-Gewerkschaft ihre Forderungen aber ultimativ in den Raum stellt und keine Kompromissbereitschaft erkennen lässt, wird sie ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Denn die Bahn kann sich das Geld zur Erfüllung der Wünsche der Gewerkschaft nicht aus den Rippen schneiden. Sie muss diese Mehrbelastungen auch erwirtschaften können.
Inwieweit das machbar ist, kann nur in mühevollen Verhandlungen ausgelotet werden. Da sind also Geduld und Augenmaß gefragt.
Dieser Notwendigkeit verweigert sich die Führung der Lokführer-Gewerkschaft. Das nenne ich unverhältnismäßig in Bezug auf die Folgen für Millionen von Bahnkunden und den Güterverkehr auf der Schiene.
Christoph Eitner,
Meckenheim
