Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters
Der Entwurf liegt aus
Selters. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2020 des Zweckverbands zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der VG Selters, liegt in Zimmer 215 der VG-Verwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschb., Maxsain, Marienrachd., Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachd., Sessenhausen, Wölferlingen, Vielb., Nordhofen, Rückeroth, Quirnb., Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 18. Oktober bis 4. November, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Saynbach 5-7, durch die Einwohner schriftlich einzureichen.