Politik | 13.08.2019

Stellungnahme der Ortsgemeinde Hohenleimbach

Die Durchführung der Fahrbahnsanierung der B412

Hohenleimbach. Nach der nunmehr erfolgten Fahrbahnsanierung der B412 im Abschnitt zwischen Kempenich und Hohenleimbach, welche in insgesamt 17 Tagen unter Vollsperrung durchgeführt wurde, ist hinsichtlich der durch den Landesbetrieb Mobilität Cochem–Koblenz (LBM) geplanten und unter dessen Federführung durchgeführten Maßnahme durch die Gemeindeverwaltung Hohenleimbach nachfolgend festzustellen, dass am Abzweig der B412 zur L10 in Richtung Arft und Langenfeld eine durch die Verkehrsteilnehmer kaum als solche wahrgenommene Sperrung der B412 eingerichtet wurde. Hieraus folgte, dass die aus Richtung Nürburgring kommenden, ortskundigen wie auch ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer diese Sperrung regelmäßig ignorierten, überwanden, sowie infolgedessen die mit dem Zeichen „Durchfahrt verboten“ gekennzeichneten Rad-, Wander-, Forst- und Wirtschaftswege zwischen der Ortslage Lederbach und Kempenich sowie auch zwischen der K56 und Spessart verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen nutzten.

Zudem wurde festgestellt, dass die, in mehreren Besprechungen mit dem LBM Cochem-Koblenz vorab vereinbarte und auch auf schriftliche Nachfrage der Gemeindeverwaltung Weibern nicht erfolgte Kennzeichnung mit dem Zeichen „Absolutes Halteverbot“ von Hommersbergstraße und Allenstraße in Weibern in der Folge dazu führte, dass eine hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern und Anliegern – vor allem zu „Stoßzeiten“ – vermeidbare Wartezeiten durch Stauungen sowie Belastungen durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in Weibern hinnehmen mussten.

Darüber hinaus war zu beobachten, dass eine optisch unzureichend erfassbare Kennzeichnung der Ab- und Umleitung des Lkw-Verkehrs in Zuge der Umleitungsstrecke Arft-Langenfeld-Hausten-Weibern-Kempenich dazu führte, dass diese Strecke und die Anwohner dieser Strecke neben erhöhtem Pkw- auch durch Lkw-Verkehr in erheblichen Maße beeinträchtigt wurde und die Verbindungsstrecke zwischen L10 und L83 weiterhin und zusätzlich belastet und beschädigt wurde.

Außerdem muss festgehalten werden, dass eine zeitlich parallel zur Fahrbahnsanierung der B412 erfolgte, erneute, halbseitige Sperrung der Talbrücke Wehr und eine zusätzlich ebenfalls gleichzeitig erfolgte Sperrung des Anschlusses der B412 an die BAB61 in Richtung Köln sowie weitere zeitlich parallel verlaufende Baumaßnahmen im Nahbereich zur B412 dazu führten, dass Verkehrsteilnehmer weiträumige Umgehungsstrecken befahren mussten, bzw. Bürgerinnen und Bürger, welche Anlieger der Umleitungsstrecken sind, die Belastungen durch das innerörtlich erhöhte Verkehrsaufkommen sowie durch den fehlgeleiteten Verkehr hinnehmen mussten. Die Gemeindeverwaltung Hohenleimbach stellt in diesem Zusammenhang fest, dass entgegen der offenbar weitreichend bestehenden Auffassung in der Öffentlichkeit bereits vor Beginn dieser Baumaßnahme in insgesamt drei Besprechungen mit LBM Cochem-Koblenz sowie in umfangreichem Schriftverkehr mehrfach und eindringlich die erheblichen Bedenken der Vertreter der Gemeindeverwaltungen Hohenleimbach, Weibern und Kempenich gegenüber dem LBM Cochem bezüglich der Durchführungsplanung und der Durchführung der Maßnahme in Form einer Vollsperrung geäußert wurden. Diese wurden durch den LBM Cochem-Koblenz zur Kenntnis genommen, jedoch nicht berücksichtigt.

Pressemitteilung der

Ortsgemeinde Hohenleimbach

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