FWG/FDP-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß
Die Grundsteuerreform
Vettelschoß. Das Bundesfinanzministerium hat die am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform als „aufkommensneutral“ bezeichnet. Es sprach in diesem Zusammenhang von drastisch sinkenden Steuermesszahlen bei gleichzeitiger Anpassung der Hebesätze. Die Berechnungsformel lautet ja Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.
Jeder Grundeigentümer kann anhand des Grundsteuerjahresbetrages den aktuellen Grundsteuermessbetrag errechnen. Sinkt nach Abgabe der Grundsteuererklärung und Bescheid des Finanzamtes die Grundsteuermesszahl, muss der Hebesatz steigen, wenn der Grundsteuerbetrag aufkommensneutral bleiben soll.
Soweit bisherige Messbescheide bekannt sind, sinkt der Wert ab Januar 2025. Sollten die zahlreich eingereichten Klagen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keinen Erfolg bringen, muss mit einer Anhebung der Hebesätze gerechnet werden. In welchem Umfang kann heute unmöglich vorausgesagt werden.
Die Gemeinde Vettelschoss hat sich aber durch die Beibehaltung der Hebesätze auf dem Niveau des Jahres 2022 den Vorteil verschafft, die „Aufkommensneutralität“ auf einem niedrigeren Niveau berücksichtigen zu müssen. Nach Einführung der Nivellierungssätze hätte die Messlatte dafür ein ganzes Stück höher gelegt werden müssen! Das konnte anhand fundierter Berechnungen erfolgreich verhindert werden!
Es ist auch der FWG/FDP-Fraktion zu verdanken, dass der Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger von Vettelschoss nicht zu stark belastet wird.
Einladung an alle Politikinteressierten: Am 3. Juni von 13 bis 18 Uhr findet das diesjährige Grillfest der FWG Vettelschoss-Kalenborn in der Grillhütte in Vettelschoss statt. Die FWG-VK freut sich auf eine rege Teilnahme und auf gute Gespräche.
Pressemitteilung der
FWG/FDP-Fraktion im
Gemeinderat Vettelschoß
