Verbandsgemeinde Unkel
Die aktuelle Entwicklung nicht tatenlos vorbeiziehen lassen
VG Unkel prüft Möglichkeiten, die sich aus der Kommunalreform ergeben - gute Gespräche mit Linz und Bad Hönningen
Unkel. Mit Schreiben vom 07.07.2016 wurden die Bürgermeister Fischer und Mahlert von dem Rheinland–pfälzischen Innenministerium darüber informiert, dass dort ein Zusammenschluss der Verbandsgemeinde (VG) Bad Hönningen mit der VG Linz „als sehr gute Lösung“ dafür angesehen wird, dass in Bad Hönningen ein „Gebietsänderungsbedarf“ besteht. Dieser „Gebietsänderungsbedarf“ besteht aufgrund des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform. Dort ist festgeschrieben, dass Verbandsgemeinden, die zum Stichtag 30.06.2009, weniger als 12.000 Einwohner haben, mit anderen Verbandsgemeinden zusammengeschlossen werden sollen. Diese Voraussetzung traf bei der VG Bad Hönningen zu.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, Karsten Fehr, nimmt zu der aktuellen Entwicklung Stellung:
Im Jahr 2009 hatte die VG Unkel 12.941 Einwohner. Bürgermeister Fehr: Entgegen anderslautender Pressemitteilungen hat die Verbandsgemeinde Unkel mit aktuell (Stand 19.07.2016) 13.200 Einwohnern eine so große Bevölkerung wie noch nie. Das Bevölkerungswachstum von 1963 bis heute beträgt 65,31 % !“
Somit bestehe für die VG Unkel kein Gebietsänderungsbedarf; sie sei weder von dem vorgenannten Landesgesetz, noch von dem Schreiben des Innenministeriums betroffen. Der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium habe Fehr gegenüber persönlich versichert, dass an den Gerüchten, die 12.000-Einwohner-Grenze für den Zusammenschluss von Verbandsgemeinden solle auf 15.000 Einwohnern angehoben werden, „nichts dran sei“. Diese Grenze stehe nicht zur Disposition.
Auch Bürgermeister Fehr geht nicht davon aus, dass diese während der laufenden Kommunalreform geändert werden würde. Dennoch müsse auch die VG Unkel jetzt Ihre Zukunftsfähigkeit sichern und sich aktiv in deren Gestaltung einbringen.
Der Jurist Fehr definiert die beiden Ziele der Kommunal- und Verwaltungsreform wie folgt: Zum einen sollen die kommunalen Gebietskörperschaften in der Lage sein, ihre Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zum anderen sei zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung eine Erweiterung der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben angestrebt.
Diese Ziele seien zu unterstützen. Ob eine Vergrößerung der Verbandsgemeinden generell der richtige Ansatz zum Erreichen dieser Ziele und zur Kostensenkung ist, bezweifelt er jedoch.
Diesbezüglich führt er aus, dass das Land Rheinland – Pfalz überwiegend in rund 2.300 kleineren Ortsgemeinden unterteilt ist, welche in 163 Verbandsgemeinden organisiert sind. Hiermit besitze Rheinland – Pfalz die höchste Anzahl an Gemeinden, dicht gefolgt von Bayern, welches jedoch eine viermal so große Bevölkerung habe. Von den genannten 2.300 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz hätten 680 Kommunen weniger als 300 Einwohner und 456 Ortsgemeinden zwischen 300 bis 500 Einwohner. Dementsprechend wiesen fast die Hälfte aller Rheinland–pfälzischen Gemeinden weniger als 500 Einwohner auf.
Fehr: „Auch diese Ortsgemeinden sind die Träger der kommunalen Selbstverwaltung und verfügen regelmäßig über einen Ortsgemeinderat und eine/n Ortsbürgermeister/in. Selbst die Ortsgemeinden mit bis zu 300 Einwohnern verfügen über einen Ortsgemeinderat mit bis zu sechs Ratsmitgliedern und einen Ortsbürgermeister. Sämtliche Ortsgemeinden verfügen jedoch über keine eigene Verwaltung, sodass die Verwaltungsangelegenheiten von den Verbandsgemeinden für die Ortsgemeinden ausgeführt werden. Diese Doppelstruktur verursacht neben erheblichen Kosten auch regelmäßige enge Absprachen zwischen den Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden. Umso mehr kleine Ortsgemeinden durch eine Verbandsgemeinde betreut werden müssen, umso höher ist der Zeit- und Kostenaufwand für die Verbandsgemeindeverwaltungen. Das Land wäre gut beraten, mit seiner Verwaltungsreform bei den kleinen Ortsgemeinden unter 300 Einwohnern anzufangen und auch von Anfang an – und nicht erst in der zweiten Stufe der Kommunalreform - die Kreisgrenzen mit einzubeziehen“. Von der geschaffenen Möglichkeit, Ortsgemeinden mit unter 300 Einwohnern auch gegen ihren Willen zu fusionieren, wird nach seiner Ansicht zu selten Gebrauch gemacht.
Von den Verbandsgemeinden Unkel, Linz und Bad Hönningen werde die von dem Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform geforderte „Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften“ schon lange gelebt. Sie habe sich teilweise bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bewährt. Als Beispiele nennt Fehr neben dem Abwasserzweckverband Linz – Unkel auch die Kooperation zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit der VG Linz und die vom Land geförderte gemeinsame Teilnahme der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und Waldbreitbach an dem LEADER Projekt.
„Ich persönlich gehe jedoch nicht davon aus, dass das Innenministerium von seinem Vorhaben eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Linz und Bad Hönningen abweichen wird, sodass die VG Unkel sich frühzeitig hierauf einstellen sollte. Dementsprechend habe ich das Gesprächsangebot der Kollegen Fischer und Mahlert gerne angenommen und auch gute Gespräche mit den Bürgermeistern und Beigeordneten der VG Unkel und dem Innenministerium geführt“.
Die hauptamtlichen Bürgermeister Fischer, Mahlert und Fehr hätten bereits sämtliche Mitglieder ihrer Verbandsgemeinderäte sowie die Bürgermeister/innen und Mitglieder der Räte ihrer verbandsangehörigen Gemeinden, die Wehrleiter und Wehrführer und die Personalratsmitglieder kurzfristig zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zu dem Thema Kommunalreform eingeladen.
In der Bürgermeister- und Beigeordnetendienstbesprechung der VG Unkel sei einvernehmlich vereinbart, eine gutachterliche Prüfung in Auftrag zu geben. Insbesondere soll hier geprüft werden, ob für die Bürgerinnen und Bürger der VG Unkel eine Umwandlung der VG Unkel in eine Einheitsgemeinde oder ein Zusammenschluss der VG Unkel mit den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz vorteilhaft sein könnte.
Fehr habe sich bereits an das Innenministerium gewandt, damit dort die Frage der Kostenübernahme für die Gutachtenerstellung geprüft wird. Fehr: „Durch einen Zusammenschluss der drei Verbandsgemeinden würde mit rund 43.000 Einwohnern die größte Verbandsgemeinde in Rheinland–Pfalz gegründet. Es ist zu prüfen, ob sich mit diesem Modell eine Verbesserung der Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Abwicklung ihrer Verwaltungsangelegenheiten und die Unterstützung der dann 15 Ortsgemeinden in Verwaltungsangelegenheiten verbessern lässt. Ansonsten würde ich empfehlen, die Finger hiervon zu lassen. Aber jetzt die Entwicklung tatenlos an sich vorbeiziehen zu lassen und den Kopf in den Sand zu stecken, wäre fahrlässig. Ich bin froh und dankbar, dass die Zusammenarbeit mit den Kollegen Fischer und Mahlert so gut funktioniert und wir die Gespräche auf Augenhöhe führen. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass wir bereits mehrfach vertrauensvoll zusammengearbeitet haben und es auch zwischenmenschlich bei uns stimmt“.Pressemitteilung
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