Eine Kontroverse zwischen Abt und Oster
Dienstaufsichtsbeschwerde blieb bisher erfolglos
Beamte unterliegen im Wahlkampf besonderen Regeln
Bad Ems. Seit ein paar Wochen laufen die Diskussionen heiß, spätesten seit der Bad Emser Stadtbürgermeister Berny Abt (parteilos) dem Verbandsbürgermeister Josef Oster (CDU) in einer Dienstaufsichtsbeschwerde bisher erfolglos vorwirft, als Bundestagskandidat seine Geschäfte als Verbandsbürgermeister im Bad Emser Rathaus zu vernachlässigen. Nach letzten Recherchen, bleibt Berny Abt trotz Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch die Kreisverwaltung und ADD gegen Verbandsbürgermeister Josef Oster, weiterhin bei der Aufrechterhaltung seiner Beschwerde, in der Berny Abt Josef Oster Wahlkampfaktionen während der Dienstzeit gegen das Gebot der politischen Neutralität verstoßen zu haben vorwirft und in einem Zeitraum vom 1. Januar bis 11. August dieses Jahres 64 Fehltage angesammelt habe. Eigenen Angaben zu Folge, wird er seine Behauptungen mit weiteren „Beweisen“ konkretisieren und bei einer Wahl von Josef Oster sogar eine Anfechtung der Wahl in Erwägung ziehen. Da der zuständige Landrat Frank Puchtler auf die eindeutige Stellungnahme der Kreisverwaltung gegen die Beschwerde hinweist, konnte von ihm eine weitere Stellungnahem nicht eingeholt werden. Auf Anfrage bei Verbandsbürgermeister Josef Oster, teilt er folgendes mit: „Da ich mich in jeder Hinsicht ordnungsgemäß verhalten habe, habe ich mich dazu entschieden, mich auch weiterhin nicht direkt zu den persönlichen Angriffen gegen meine Person zu äußern. Ich konzentriere mich auf meine Arbeit als Bürgermeister. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich meine Dienstpflichten und meine tägliche Arbeit jederzeit sauber von meinem Engagement im Wahlkampf trenne und sie bisher getrennt habe.
