Bürgerversammlung der Koblenzer Bürgerinitiative „Unsere Altstadt
„Differenzierte Einzelplanung erforderlich“
Etwa 70 Bürger kamen zu Information und Diskussion über die Bauvoranfrage für das Kastorviertel
Koblenz. Bebauungsverdichtung, Pläne der Vonovia im Kastorviertel – die Bürgerinitiative (BI) „Unsere Altstadt“ hatte zur Bürgerversammlung geladen, und das Café Moselblick war bis auf den letzten Ersatzstuhl gefüllt. Etwa 70 Bürger waren gekommen, um sich zu informieren und zu äußern zu der vorliegenden Bauvoranfrage.
Als Ergebnis richtete die BI Forderungen und Anregungen, die sich aus der Bürgerversammlung zu der Vonovia-Bauvoranfrage ergeben haben, an den Oberbürgermeister. Die BI unterstützt damit auch die Interessengemeinschaft der Mieter, die ihrerseits schon die lokale Politik, Wissenschaftler und auch Landes und Bundesstellen angeschrieben hat.
Ausgangspunkt ist eine Unterrichtungsvorlage, in der die Verwaltung zum Ergebnis kommt, dass sie die baurechtliche Zulässigkeit der geplanten Aufstockungen im Rahmen eines Vorbescheids bestätigen kann. Für einen Großteil des betroffenen Gebiets gibt es keinen Bebauungsplan, der in der Regel entsprechende Auflagen und Vorgaben enthält.
Eine differenzierte Einzelplanung für beide Teilbereiche ist daher zwingend erforderlich.
Wichtige Aussagen zu Versiegelung der Grünflächen, Erhalt des Baumbestands, mögliche Ausgleichsmaßnahmen, Beeinflussung von Mikroklima, Sozialstruktur und Unterbringung ruhender Verkehr sind in der Anfrage nicht enthalten. Daher sind nachzufordern: eine soziologisch ökologische Gesamtplanung wie ortsbezogener Fachbeitrag zu Kleinklima (Bestand/Neuplanung); geordnete differenzierte Unterbringung ÖPNV, PKW, Fahrräder; Differenzierung bei Festlegung der Mieten zwischen Instandsetzung und Sanierung.
Geprüft und gegebenenfalls auferlegt werden sollte auch die Möglichkeit der Mitverwirklichung von Aufsteigehilfen in ein bis zwei Gebäuden, Barrierefreiheit, behindertengerechtes Wohnen, Fahrradgarage, Ladeinfrastruktur für Elektro-Auto und E-Bike, kommunikatives Quartierszentrum, Spielplatzflächen, Gemeinschaftsgarten, Fassaden- und Dachbegrünung.
Bei jetzt positivem Vorbescheid bestände Gefahr, dass Änderungsforderungen nachträglich kaum mehr möglich sind und auch eine Baustelleneinrichtung sofort erfolgen könnte mit Vernichtung der ersten Grünflächen.
Die Voranfrage sei daher in der jetzigen Form abzulehnen. Notfalls müsste über eine Veränderungssperre die Zeit für eine flankierende Fachplanung gewährleistet werden.
Die eigenen Berechnungen der BI haben ergeben: 30 Prozent der Grünfläche und 87 Prozent des Baumbestands werden der geplanten Baumaßnahme letztlich zum Opfer fallen. Stellt man die verbleibende Grünfläche mit dem Wegfall der Flächenwirkung der vernichteten Bäume in Relation, ist dies eine absolute Negativplanung.
Vor diesem Hintergrund fordert die BI offene Information der Betroffenen anstelle von nicht öffentlichen Sitzungen des Fachausschusses sowie Gespräche mit allen Beteiligten unter Einschluss der Interessengemeinschaft und BI für einvernehmliche rechtlich einwandfreie Lösungen.
Pressemitteilung der
BI „Unsere Altstadt“
